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UV-Strahlung: Schon jetzt Schutzmaßnahmen treffen

Sonnenschutz im Frühjahr
Foto: © pict rider - stock.adobe.com

Schon im Frühjahr kann die UV-Strahlung der Sonne so stark sein, dass es bei der Arbeit im Freien Schutz braucht. Welche Maßnahmen sind wirksam?

UV-Strahlung kann zu weißem Hautkrebs führen. Weißer Hautkrebs zählt zu den am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten in der Baubranche. »Dass die Sonne nur schädigt, wenn es heiß ist, ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Schon jetzt ist für die Haut eine kritische Zeit«, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Auch im April sei die Sonne oft schon so kräftig, dass die Haut dadurch Schaden nehme. Vor allem exponierte Stellen wie Stirn, Ohren oder der Nacken seien besonders gefährdet. Dabei lassen sie sich mit einfachen Mitteln schützen.

Welche Schutzmaßnahmen es bei einer Gefährdung durch UV-Strahlung braucht, hängt unter anderem mit dem UV-Index zusammen. Ab einem UV-Index 3 ist die Haut vor UV-Strahlung zu schützen. Bei Schutzmaßnahmen gilt das TOP-Prinzip. Zunächst sind technische Maßnahmen gefragt, dann folgen organisatorische Schutzmaßnahmen. Können beide die Beschäftigten nicht ausreichend schützen, kommen persönliche Schutzmaßnahmen zum Einsatz.

Zu technischen Maßnahmen zählen beispielsweise Sonnensegel oder Wetterschutzzelte, um durch Verschattung die Sonnenbestrahlung zu vermeiden. Bei organisatorischen Maßnahmen geht es darum, die Tätigkeiten so zu legen, dass Beschäftigte nicht der strahlungsintensiven Sonne ausgesetzt sind. So könnten in den Sommermonaten die Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden oder vorbereitende Tätigkeiten ins Gebäudeinnere verlegt werden. Als persönliche Schutznahmen gilt zum Beispiel das Tragen langer Kleidung sowie einer Kopfbedeckung mit Nacken-, Ohren- und Stirnschutz. Dazu gehört außerdem eine geeignete Sonnenbrille und die Verwendung von wasserfester UV-Schutzcreme. Die Creme sollte mindestens Lichtschutzfaktor 30, am besten jedoch 50 haben. Sie ist an Stellen aufzutragen, die nicht bedeckt werden können.

Quelle/Text: BG BAU / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Arbeitssicherheit: Lesen Sie auch »Fünf Irrtümer rund um den Sonnenschutz« >>

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