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Lärm am Arbeitsplatz: Wie lassen sich Gefährdungen minimieren?

Lärmschutz am Arbeitsplatz
Foto: © andrey gonchar - stock.adobe.com

Geräuschbelastungen im Beruf können sich auf die Gesundheit auswirken und zu Hörschäden führen. Mit dem STOP-Prinzip können Betriebe solchen Gefährdungen entgegenwirken.

Lärm am Arbeitsplatz begleitet den Alltag vieler Angestellter. Manchmal wird er kaum bewusst wahrgenommen wie beispielsweise das Summen einer Maschine. Dabei kann unerwünschter Hörschall jedes Pegels Auswirkungen haben. Er kann zu Störungen, Beeinträchtigungen oder gar Gesundheitsschäden führen. Je nach Tätigkeitsfeld kann es gesundheitsschädigende Geräuschbelastungen geben, die Hörschäden zur Folge haben können. So zählt Lärmschwerhörigkeit seit Jahren zu einer der am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Auch alltägliche Lärmpegel wie die Lautstärke von Gesprächen können auf Dauer negative Auswirkungen für die Gesundheit bedeuten. Unter anderem Stress oder Bluthochdruck können eine Folge dessen sein.

Bei Lärm sind Schutzmaßnahmen ab einem Tagesexpositionspegel von 80 dB(A) vorgeschrieben. Gesundheitsschädigende Lärmquellen unterhalb dieses Werts sind ebenso zu betrachten, auch hier sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) nennt dazu das sogenannte STOP-Prinzip, um möglichen gesundheitlichen Folgen für die Beschäftigten entgegenzuwirken. Konkret handelt es sich dabei um folgende Punkte:

  • Substitution: Dort, wo es möglich ist, sollten Betriebe bei lauten Arbeitsverfahren oder Maschinen auf leisere Alternativen setzen.
  • Technische Maßnahmen: Eine weitere Möglichkeit sind Schallminderungsmaßnahmen. Diese setzen direkt an der Schallquelle an und zeigen häufig die größte Wirkung. Als Beispiel nennt die BGHM eine gut ausgeführte Kapselung. Diese kann Lärmpegel um bis zu 30 dB(A) mindern.
  • Organisatorische Maßnahmen: Dazu zählt das Anpassen von Anwesenheitszeiten. Sofern möglich, können Betriebe lärmintensive Arbeiten in eine Zeit verlegen, in der nur wenige Angestellte anwesend sind.
  • Persönliche Maßnahmen: Falls ein Gehörschutz nötig ist, sind Arbeitgeber in der Pflicht, diesen zur Verfügung zu stellen. Wichtig dabei: Der Gehörschutz sollte optimal für die jeweilige Lärmsituation ausgewählt sein. Auf den Tragekomfort ist ebenso zu achten.

Quelle/Text: BGHM / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Lärmschwerhörigkeit: Lesen Sie auch »Das Gehör richtig schützen« >>

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