Aufzüge gelten als sicheres Beförderungsmittel. Allerdings sind Kabinentüren bei Lastenaufzügen keine Selbstverständlichkeit. Dabei sind sie von großem Nutzen.
Regelmäßig gewartet und geprüft sowie mit Kabinentür sind Aufzüge in Deutschland als sicher zu betrachten. Bei Lastenaufzügen sieht die Gefahrensituation aber anders aus. Denn: Kabinentüren sind hier nicht unbedingt üblich, wie TÜV Rheinland bei den jährlich 17.700 geprüften Lastenaufzügen feststellt. Neben Gütern dürfen sie ebenfalls autorisierte Beschäftigte eines Gewerbebetriebs transportieren. Fehlt eine Innentür, steigt das Verletzungsrisiko.
Mit Einführung der europäischen Aufzugsrichtlinie im Jahr 1999 gilt: Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden, müssen über eine Innentür verfügen. Das bedeutet aber gleichzeitig: 60 Prozent aller Lastenaufzüge in Deutschland verrichten ihren Dienst, ohne diesen Sicherheitsgaranten zu nutzen. "Die Tür verhindert, dass beim Transport von größeren Gegenständen mitfahrende Personen versehentlich zwischen Transportgut und Schachtwand eingequetscht werden oder infolge von Unebenheiten hängen bleiben", sagt Dirk Laenger, Fachmann bei TÜV Rheinland. Schürfwunden, Brüche oder Quetschungen können im schlimmsten Fall die Folge sein. Diese Unfallgefahren reduzieren unsichtbare Lichtgitter mit automatischer Notfallbremse.
In Deutschland wird jeder Aufzug einmal jährlich inspiziert. Dies beugt Sicherheitsrisiken vor. Ein besonderes Augenmerk legen die Experten bei ihrer Betriebsprüfung auf ungesicherte Konstruktionen. Dies ist der Fall, wenn ein Industriegebäude bspw. anderweitig genutzt und aus einem Lastenaufzug ein Personenlift ohne Schachtwandschutz wird. "Das geht gar nicht, hier sind Türen im Fahrkorb unbedingt erforderlich", so Laenger.
Quelle/Text: TÜV Rheinland, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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