News  Arbeitssicherheit  

Bildschirmarbeitsplätze der Arbeitsaufgabe anpassen

Ob langes Lesen oder unscharfe Darstellungen: Intensives Arbeiten am Bildschirm belastet die Augen. Arbeitgeber sind daher zu arbeitsmedizinischer Vorsorge verpflichtet. Zudem sollten Tätigkeitsfeld und Arbeitsplatz zusammen passen.


Viele Menschen arbeiten täglich mehrere Stunden an einem Computer. Dabei kann der starre Blick auf den Bildschirm trockene und brennende Augen zur Folge haben. Blendungen durch Lichtreflexe, schlechte Beleuchtung oder einseitige Anforderungen an die Augenmuskulatur strengen die Augen besonders an. Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen sollten daher zwischen Aufgaben am Computer und anderen Tätigkeiten wie bspw. Telefonieren wechseln, rät Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland. Eine kurze Pause oder der bewusste Blick in die Ferne wirke ebenfalls entlastend.

Gesundheitlichen Schäden vorbeugen

Mitarbeitern durch einen Betriebsarzt arbeitsmedizinische Vorsorge an Bildschirmgeräten anzubieten - dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet. Dieser trägt auch die Kosten für die Untersuchung. Im Vordergrund steht dabei, aktuelle Beschwerden sowie die Sehschärfe in Nähe und Ferne zu erfassen. Für Mitarbeiter stellt diese Untersuchung eine freiwillige Vorsorgemaßnahme dar. Neben dem Sehvermögen bei typischen Abständen zu Monitoren wird auch das räumliche Sehen getestet. Je nach Untersuchungsergebnis kann eine sogenannte Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich sein, an deren Kosten sich der Arbeitgeber beteiligt. Die Vorsorgemaßnahme soll gesundheitliche Schäden bei Beschäftigten vorbeugen.

Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen

Die zu verrichtenden Arbeiten an Monitoren sind durchaus unterschiedlich. Manche Mitarbeiter arbeiten mit Textverarbeitung oder Bildbearbeitung, andere hingegen erstellen Statistiken oder umfangreiche Programmcodes. Wichtig dabei: Der Arbeitsplatz muss entsprechend der Tätigkeit ausgestattet sein. "Monitore sollten für Büroanwendungen mit grafischer Benutzeroberfläche mindestens 17 Zoll groß, in Höhe und Neigung verstellbar sowie drehbar sein", sagt Schramm. Entspanntes Sehen wird ebenfalls durch scharfe Schriftbilder sowie Schutz vor Reflexionen und Blendungen unterstützt. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten schreibt vor: Die Tastatur und Arbeitsfläche muss reflexionsfrei sein. Die Beleuchtung darf nicht blenden und muss zur Sehaufgabe des Mitarbeiters passen.

Quelle/Text: TÜV Rheinland, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Foto: © Edler von Rabenstein - Fotolia.com


Prävention: Lesen Sie auch »Mit richtiger Körperhaltung den Rücken schonen« >>

Exklusive Produktempfehlungen aus unserem umfangreichen Online-Shop

Kreizberg, Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung
von Dr. jur. Kurt Kreizberg

mit Technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) inkl. Erläuterungen und weiteren Rechtsvorschriften
ca. 1800 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Gefahrstoffrecht - Loseblattwerksammlung von Klein und Bayer

Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer

Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen
Loseblattwerk mit CD-ROM
ca. 1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten

Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten
von Carl-Heinz Degener / Gerhard Krause / Dr.-Ing. Hermann Dinkler / Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese

Vorschriftensammlung mit Kommentar
Band V Vorschriften
Loseblattwerk
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Dr.-Ing. Berthold Dyrba

Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba / Patrick Dyrba

Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis.
Loseblattwerk mit CD-ROM
1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt