Name des Begriffes: Arbeitsplatzgestaltung - Bildschirmarbeitsplatz
Beschreibungen des Begriffes:

Arbeitsplatzgestaltung - Bildschirmarbeitsplatz

Konkrete Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen enthält die Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV). Die BildscharbV folgt der Methodik, umfängliche Standards für die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen in einem separaten Anhang § 4 BildscharbV aufzulisten. Kernpunkte sind dabei die Bereiche Bildschirmgerät und Tastatur, sonstige Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung sowie das Zusammenwirken von Mensch und Arbeitsmittel.

Die Bestimmungen des Anhangs gelten - wie die gesamte Verordnung - dem Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, die mit Bildschirmgeräten arbeiten, zu gewährleisten und zu verbessern. Sie gelten selbstverständlich nur, soweit die entsprechenden Elemente am Bildschirmarbeitsplatz vorhanden sind.


Nach § 4 Abs. 3 der Verordnung darf allerdings von den Anforderungen des Anhangs abgewichen werden, wenn

  • die spezifischen Erfordernisse des Bildschirmarbeitsplatzes oder Merkmale der Tätigkeit diesen Anforderungen entgegenstehen oder
  • der Bildschirmarbeitsplatz entsprechend den jeweiligen Fähigkeiten der daran tätigen Behinderten unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Behinderung gestaltet wird

und dabei Sicherheit und Gesundheitsschutz auf andere Weise gewährleistet sind.

Typ des Begriffes: definition
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