Weil wegen mangelnder Ladungssicherung auf Deutschlands Straßen viele Unfälle passieren, kontrolliert die Polizei verstärkt LKWs. In Wipperfürth zogen Beamte einen Transporter aus dem Verkehr, der es mit den Vorschriften zur Ladungssicherung nicht sehr genau nahm. Es wurden mehrere Anzeigen erstattet.
Verstoß gegen Vorschriften zur Ladungssicherheit
Die Last mit der Last: Eigentlich überwachten die Polizisten des Verkehrsdienstes Wipperfürth Geschwindigkeitsübertretungen auf den Bergischen Landstraßen als ihnen ein Sattelschlepper auffiel, der drei wuchtige Steinblöcke aus einem Steinbruch geladen hatte. Jeder der Brocken wog etwa vier Tonnen, sodass sich das Gesamtgewicht auf zwölf Tonnen beläuft.
Trotz der schweren Ladung des Sattelzuges, war das Transportgut »vollkommen« unzureichend gesichert, berichtet die Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis. Das Fahrzeug wurde umgehend aus dem Verkehr gezogen.
Alle drei Steine waren auf Stützbalken aufgebockt und mit Spanngurten am Sattelzug befestigt. Laut Einschätzung des Verkehrsdienstes hat sich durch die unzureichende Ladungssicherung ein Risiko für den allgemeinen Verkehr, aber auch für den Fahrer selbst ergeben: »Bei einem Brems- bzw. Ausweichmanöver hätte die große Gefahr bestanden, dass die Blöcke vom LKW in den Verkehrsraum gefallen oder nach vorne gerutscht [sic!] und das Führerhaus nebst Fahrer erheblich beschädigt bzw. verletzt hätten.«
Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit
Gegen den 54-jährigen LKW-Fahrer wurde Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit erstattet. Aber auch gegen den mitverantwortlichen Verlader sowie den Spediteur des Steinbruchs wurde eine Anzeige aufgenommen. Letzterer hatte nach Aussagen der Polizei seinen Lastzugführer mit »einem unzureichend ausgerüsteten Fahrzeug für diesen Auftrag« losfahren lassen.
Das Ende der Geschichte: Anzeigen
Der Spediteur musste die Ladung im Nachgang ordnungsgemäß sichern: Dazu musste er die Steinblöcke mithilfe eines Lastfahrzeuges anheben, auf der Ladefläche des LKWs entsprechende Vorrichtungen montieren und die Ladung neu abladen. Hätten Fahrer, Verlader und Spediteur die Vorschriften zur Ladungssicherung von Beginn an korrekt eingehalten, wäre ihnen die Last mit der Last sicherlich nicht entstanden.
Der Vorfall ereignete sich am 1. August 2011.
Text: Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis
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