Fachbeitrag  Erste Hilfe  

Änderungen in der Ersthelfer-Ausbildung

Verkürzte Grundausbildung, dafür mehr Praxis – so sieht die Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer seit dem 1. April 2015 aus. Zukünftig konzentrieren sich die Lerneinheiten auf absolut wesentliche Inhalte. Was die Änderungen konkret bedeuten, erfahren Sie hier.


Ersthelferausbildung - Alt versus Neu

Bis vor Kurzem sah die Aus- und Fortbildung für die Erste Hilfe im Betrieb wie folgt aus: Die Grundschulung umfasste insgesamt 16 Unterrichtseinheiten (UE), die Erste-Hilfe-Fortbildung acht UE. Bis Ende März 2015 galt diese Regelung. Neu seit dem 1. April 2015 ist, dass sich die Erste-Hilfe-Ausbildung auf neun UE reduziert und die regelmäßig (alle zwei Jahre) erforderliche Fortbildung auf neun UE ausweitet. Dabei dauert eine Unterrichtseinheit 45 Minuten. Während des Lehrgangs sind drei Pausen vorgesehen, deren Gesamtdauer 45 Minuten beträgt. Und: Teilnehmer der Fortbildung dürfen nicht in den Lehrgang der Grundausbildung integriert werden.

Wichtig bei alledem: »Sind weitergehende Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der Ersten Hilfe notwendig, z.B. Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen, so fallen diese nicht in den Bereich der Aus- bzw. Fortbildung, sondern in den Bereich der Weiterbildung«, heißt es im »DGUV Grundsatz 304-001 - Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe«.


Ersthelfer nur bei ermächtigten Stellen ausbilden

Grundsätzlich gilt: Unternehmen dürfen als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die von einer Stelle ausgebildet sind, die von dem Unfallversicherungsträger für die Ersthelferausbildung ermächtigt wurde. Und: Stellen, die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern durchführen, benötigen einen Nachweis zu ihrer Ermächtigung. Dieser regelt die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen. Ebenso benötigen Stellen eine schriftliche Vereinbarung mit dem Unfallversicherungsträger, in der Art und Umfang der Aus- und Fortbildungsleistungen sowie die Höhe der Lehrgangsgebühren geregelt sind.


Die Revision der Aus- und Fortbildung betrifft nicht nur die betrieblichen Ersthelfer. Ebenso davon betroffen sind beispielsweise auch Führerscheinbewerber. Allerdings soll die dafür notwendige Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung erst in den nächsten Monaten erfolgen. Das neue Konzept der Erste-Hilfe-Kurse haben die gesetzlichen Unfallversicherungsträger sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe entwickelt.


Anlass für die Neuregelungen sind Vereinfachungen

Hintergrund der Änderung: Deutliche Vereinfachungen haben sich beispielsweise im Bereich der Reanimation ergeben. Das trifft auch für andere Themenbereiche zu. Dies sei unter anderem Anlass für die Neuregelung. »Gleichzeitig deuten verschiedene wissenschaftliche Studien darauf hin, dass die Fülle der insbesondere für die Grundausbildung vorgesehenen Themen negative Auswirkungen auf die mittel- bis langfristige Verfügbarkeit der Kenntnisse bei den Teilnehmern hat.«


In den Fokus stellen möchte die DGUV hinsichtlich Ersthelferausbildung zukünftig die Vermittlung lebensrettender Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzliche Handlungsstrategien. Wegfallen dafür soll eine zu hohe Detailgenauigkeit der Anweisungen sowie überflüssige medizinische Informationen. Hingegen nimmt der Praxisanteil eine größere Bedeutung ein. So soll die Verfügbarkeit der Kenntnisse gesteigert werden. Neben einer didaktischen Optimierung ist die Fortbildung zukünftig deutlich zielgruppenorientierter gestaltet.


Ziele der Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer

Das Ziel der Grundausbildung: Die Teilnehmer sollten die grundsätzlichen Maßnahmen in Notfallsituation nach anerkannten und geltenden Standards systematisch anwenden können. Die Lehrinhalte werden dafür praxisnah und kompetenzorientiert vermittelt. Unter psychischer Betreuung der vom Notfall betroffenen Personen üben die Teilnehmer die Maßnahmen. Zu den praktischen Lehrinhalten zählen beispielsweise Rettung aus dem Gefahrenbereich, die stabile Seitenlage, Anlegen von Druckverbänden sowie Feststellen des Bewusstseins und der Atemfunktion.


Während der Fortbildung sollen die Teilnehmer die in der Grundausbildung erworbenen Kompetenzen sichern. Darüber hinaus werden Maßnahmen vermittelt und Notfallsituationen trainiert. Zudem stehen optionale Themen, die sich anhand des spezifischen Bedarfs der Teilnehmer oder des Unternehmens ergeben, zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen bei Gewalteinwirkung auf den Kopf, bei bewusstlosen Motorradfahrern den Helm abnehmen oder Versorgung von Amputationsverletzungen.


Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Foto: © wellphoto - Fotolia.com


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