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Sichere Wärme! Terrassenheizstrahler gewerblich nutzen

Wenn es draußen noch kühl ist, aber die Sonne schon zum Verweilen an der frischen Luft einlädt, dann nutzen Restaurantbetreiber gerne Terrassenheizstrahler. Welche Sicherheitseinrichtungen die Outdoor-Heizgeräte haben müssen, was beim Aufstellen der Geräte beachtet und wie oft eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden muss, dies und mehr erfahren Sie hier.



Terrassenheizstrahler sind zwar teuer im Verbrauch, aber unheimlich praktisch. Denn sie machen es Restaurant- und Gaststättenbetreibern möglich, den Gästen auch in den kühleren Jahreszeiten ein Plätzchen an der frischen Luft anzubieten. Auch die Verbannung von Rauchern vor die Lokal-Türen hat diese Entwicklung begünstigt. Trotz kritischer Stimmen, die den hohen Energieverbrauch anprangern, sieht man die Outdoor-Heizgeräte vor allem in den Übergangszeiten zwischen Frühling und Sommer sowie zwischen Sommer und Herbst immer öfter.
 

Die gewerbliche Nutzung erfordert einen Antrag beim Bezirksamt

Allerdings gibt es bei der gewerblichen Nutzung von Terrassenheizstrahlern einiges zu beachten. Beispielsweise ist für die Heizpilze ein Antrag beim jeweils zuständigen Bezirksamt erforderlich. Doch aufgepasst! Aus Klimaschutzgründen werden die Heizstrahler hin und wieder nicht genehmigt. In Stuttgart und Nürnberg ist das Betreiben auf öffentlichen Plätzen und Straßen bereits verboten.

Tipp: Gaststättenbesitzer sollten sich vor dem Kauf also erkundigen, ob das Aufstellen eines Gerätes grundsätzlich erlaubt ist.
 

Regelmäßige Sicherheitsprüfungen sind erforderlich

Soll ein Heizbrenner gewerblich genutzt werden, muss er bestimmte Sicherheitseinrichtungen besitzen: ein Druckregelgerät mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung, ein Gas-Kipp-Ventil und eine Schlauchbruchsicherung. Und wie bei allen Flüssiggasanlagen üblich, müssen die Geräte mindestens alle zwei Jahre von einer befähigten Person geprüft werden. Ein Prüfbuch (»Prüfbescheinigung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken« - BGG 937) dient zur Dokumentation der Prüfergebnisse.
 

Anforderungen an den Standort

Beim Aufstellen der mit Gas betriebenen Heizgeräte ist ein sicherer, ebenerdiger Standort zu wählen. Meist ist in den Bedienungsanleitungen der Mindestabstand zu Markisen oder brennbaren Materialien aufgeführt. Ebenso dürfen die Öffnungen für die Belüftung nicht verdeckt und das Absperrventil muss immer leicht erreichbar sein. Ein Feuerlöscher mit geeignetem Löschmittel (etwa A-, B-, C-Pulver) sollte in erreichbarer Nähe bereitstehen.

Unabhängig vom Befüllungsgrad der Gasflaschen, dürfen diese ausschließlich in gut belüfteten Räumen oder Flüssiggasflaschenschränken gelagert werden. Unbefugten ist der Zugriff auf die Flaschen zu verweigern. Weil Flüssiggasflaschen nie ganz leer sind, sollte vor dem Flaschenwechsel immer das Absperrventil betätigt und eine Ventilschutzklappe montiert werden.
Werden alle Sicherheitsmaßnahmen korrekt umgesetzt, steht einem sicheren Betrieb in der Regel nichts im Wege.

Alle Informationen zur gewerblichen Nutzung von Terrassenheizstrahlern hat das Hamburger Amt für Arbeitsschutz in einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses kann auf den Internetseiten der Behörde kostenlos herunterladen werden. Weitere Informationen zu Heizstrahlern sind in der Arbeits-Sicherheits-Information »Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten und in Fahrzeugen« (ASI 8.04/09) enthalten.

Text: Silke Jarzina
Foto: © Ints Vikmanis - Fotolia.com


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