Ob Laugen oder Tenside: Die Haut von Reinigungskräften kommt mit unzähligen Stoffen in Kontakt, vor denen es sich zu schützen gilt. Denn: Die meisten beruflich verursachten Erkrankungen waren im Jahr 2015 auf Hauterkrankungen zurückzuführen.
Mit 97 Prozent standen im vergangenen Jahr Hauterkrankungen ganz oben auf der Liste berufsbedingter Erkrankungen. Das berichtet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Vor allem Reinigungsmittel, die hautgefährdende Stoffe wie Tenside, Säuren, Laugen oder organische Lösungsmittel enthalten, bergen Gefahren. Hautreizungen oder -verätzungen können die Folge sein. Doch auch verdünnte Reiniger oder der permanente Kontakt mit Wasser können zu Hautschäden führen. Dabei schadet es insbesondere den Händen, wenn diese bei Feucht- und Reinigungsarbeiten nicht durch Handschuhe geschützt sind.
Ist die Haut durch Reinigungsarbeiten oder ständiges Einwirken von Wasser belastet, nutzt sich ihre Schutzschicht ab. Dies kann unter anderem zu Allergien oder Ekzemen führen. Entzündliche Reaktionen der Haut auf Fremdstoffe, die sogenannte Kontaktdermatitis, zählt zu den häufigsten Hauterkrankungen im Reinigungsgewerbe. Rote, trockene oder schuppige Hautstellen sollten Betroffene ernst nehmen. Dies sind erste Anzeichen für eine Hauterkrankung. Gleiches gilt für Risse, Schwellungen und Bläschen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, weitestgehend ungefährliche Reinigungsmittel zu verwenden, so die BG BAU. Darüber hinaus müssen Beschäftigte in der Gebäudereinigung über den Umgang mit Arbeitsstoffen aufgeklärt werden. So können Reinigungskräfte die richtigen Schutzmaßnahmen je nach Reinigungsmittel treffen. Die Pflicht liegt beim Arbeitgeber, Beschäftigte regelmäßig zu unterweisen und über Produkte wie Risiken zu informieren. Um Gefährdungen an Händen zu vermeiden, sollten Reinigungskräfte Schutzhandschuhe tragen. Passend zum Einsatzzweck muss diese der Arbeitgeber bereitstellen.
Quelle/Text: BG BAU, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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