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Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen

Beim Umgang mit hautgefährdenden Substanzen sind Handschuhe ein Muss. Zur Lebensmittelhygiene hingegen gibt es keine generelle Trage-Pflicht. Ob flüssigkeitsdichte Handschuhe erforderlich sind, richtet sich nach der Notwendigkeit.


Handschuhe als persönliche Schutzausrüstung dienen im Umgang mit hautgefährdenden Mitteln dazu, Hautschäden an Händen zu vermeiden. Eine Notwendigkeit für das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe ist zum einen dann gegeben, wenn Arbeiten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie mit Chemikalien verrichtet werden, weiß Dr. Anna Maria Schweiger, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Hier eignen sich in der Regel Schutzhandschuhe der Kategorie drei. Zum anderen ergibt sich die Notwendigkeit auch bei Arbeiten mit einfachen Reinigungsmitteln – wie z.B. Geschirrspülen, wobei dabei im Allgemeinen Schutzhandschuhe der Kategorie zwei ausreichen.

Flüssigkeitsdichte Handschuhe schützen insbesondere dann, wenn hautgefährdende Substanzen für die Haut gefährlicher sind als Feuchtigkeit. Denn: Nässe ist ebenfalls ein großer Belastungsfaktor für Haut. „Feuchtigkeit ist mit Abstand die häufigste Hautgefährdung. Das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe schädigt auf Dauer die Haut und kann zu Hauterkrankungen führen“, sagt Schweiger. Der Einsatz von Schutzhandschuhen sollte nur zum Einsatz kommen, wenn es unbedingt notwendig ist. Ist das Tragen erforderlich, sollten Mitarbeiter Handschuhe rechtzeitig wechseln, um Nässebildung zu vermeiden.

Zum Schutz von Produkten oder zur Lebensmittelhygiene sind flüssigkeitsdichte Einweghandschuhe nicht notwendig. Diese hält die BGN beispielsweise an Brot- und Kuchentheke für wenig sinnvoll. Der Grund: „Es wurde nachgewiesen, dass das Tragen von Handschuhen keine hygienischen Vorteile bringt. Und es gibt auch keine lebensmittelrechtlichen Vorschriften, die das generell verlangen“, so Schweiger. Vor allem wegen der Feuchtigkeitsbelastung im Handschuh sollten Mitarbeiter im Verkauf auf das Tragen verzichten. Stattdessen rät die BGN zu betrieblichen und persönlichen Hygienemaßnahmen. Das bedeutet: Das Verkaufspersonal sollte streng auf die Sauberkeit der Hände achten, Hilfsmitteln wie Gabeln und Folien zum Greifen der Ware verwenden sowie regelmäßig über den hygienischen und sicheren Umgang mit Waren geschult werden.

Quelle/Text: BGN, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Foto: © tab62 - Fotolia.com

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