Im Baugewerbe sind 40 Prozent aller tödlichen Unfälle auf Abstürze zurückzuführen. Auch wenn ein Absturz nicht mit dem Tod endet, erleiden Betroffene fast immer schwerwiegende Verletzungen.
In dem Zeitraum zwischen 2007 und 2016 registrierte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) 92.500
Absturzunfälle. Tödlich endeten davon 341 Unfälle. Allein im Jahr 2016 verzeichnete die BG BAU 8.000 Absturzunfälle mit 29 Todesopfern. Abstürze geschehen meistens von Leitern und Gerüsten, oftmals auch von Dächern und Treppen. Selbst dann, wenn Abstürze nicht tödlich verlaufen, ziehen sie im Vergleich zu anderen Unfällen oftmals schwere Folgen nach sich. Erwerbsunfähigkeit kann die Folge sein. Mehrere Hunderttausend Euro Kosten können in Einzelfällen für Heilbehandlungen, Verletztengeld, Reha und Rente anfallen. Zudem steht hinter jedem Absturzunfall ein Opfer mit Angehörigen. Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig
Prävention ist.
Um die richtige Sicherung gegen Abstürze vorzunehmen, sei laut BG BAU der Einzelfall zu betrachten. Dazu dient eine Gefährdungsbeurteilung. Diese muss vor Beginn der Arbeit erfolgen. Sie umfasst möglich Risiken. Das Arbeitsschutzgesetz und die Technische Regel für Betriebssicherheit (
TRBS2121/2007) stellen klar, dass kollektive Maßnahmen vorrangig sind gegenüber individuellen Maßnahmen. Zu kollektiven Maßnahmen zählen beispielsweise Absperrungen und Abdeckungen, Seitenschutz, Laufbrücken, Fanggerüste sowie Schutznetze. Zu individuellen Maßnahmen zählt
Persönliche Schutzausrüstung wie ein Auffanggurt mit tragfähigem Anschlagpunkten. Ebenso sollten Bauherren den Unternehmen genaue planerische und organisatorische Vorgaben zum Bauvorhaben machen, sagt die BG BAU. Wesentliche Angaben sind Risiken wie zum Beispiel das Aufzeigen von nicht belastbaren Decken- und Dachflächen. So können Arbeitsabläufe und Arbeitsmittel geplant und Beschäftigte richtig unterwiesen werden.
Wichtig ist aus Sicht der BG BAU auch eine ganzheitliche Prävention. Dabei sollten das Verhalten und die persönliche Einstellung von Beschäftigten im Fokus stehen. Unternehmen können sich mit betrieblichen Erklärungen gemeinsam mit Beschäftigten und Betriebsleitungen dazu bereit erklären, lebenswichtige Regeln zu typischen Gefahrenquellen einzuhalten. Hierzu gehören ebenfalls mögliche Ursachen von
Quelle/Text: BG BAU, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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