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Lange Wochenarbeitszeiten schaden der Gesundheit

Wer zu lange arbeitet, wird öfter krank.
Foto: © dreamnikon - Fotolia.com

Wer pro Woche wesentlich mehr als vierzig Stunden arbeitet, läuft Gefahr seine Gesundheit zu schädigen, warnt aktuell ein Experte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Angestellte sollten daher auf die Auszahlung von Überstunden verzichten.

Wöchentliche Arbeitszeiten von deutlich mehr als vierzig Stunden erhöhen das Gesundheitsrisiko der Beschäftigten. Denn die Folgen von langfristiger Mehrarbeit können Magen-Darm-Probleme oder ein hohes Stressempfinden sein. Darauf weist Frank Brenscheidt, Arbeitszeitexperte der BAuA, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa hin.

Auch wenn der finanzielle Ausgleich lockt, empfiehlt Brenscheid auf die Auszahlung der Überstunden zu verzichten und die aufgebaute Mehrarbeit in Form von Freizeittagen abzubauen. Am besten direkt im Anschluss an eine 48-Stunden-Woche, zumindest aber innerhalb weniger Wochen, so Brenscheidt.

Um den Aufbau von Überstunden zu vermeiden, seien optimale Arbeitszeitmodelle hilfreich, etwa die Vertrauensarbeitszeit, bei der Arbeitnehmer ihr Kommen und Gehen nach dem anfallenden Arbeitsvolumen beziehungsweise nach bestimmten Projektzielen ausrichten. Für die Arbeitgeber ist dieses Modell in vielen Fällen vorteilhaft, da Angestellte schnell zu Mehrarbeit tendieren. Ihnen empfiehlt Brenscheidt, darauf aufzupassen, dass sie sich nicht übernehmen.

Abbau von Überstunden durch flexible Arbeitszeitmodelle

Ein weiteres mögliches Arbeitszeitmodell ist nach Brenscheidt das Gleitzeitmodell mit Ampel, die den Status der Mehrarbeit anzeigt: Arbeitet ein Beschäftigter bis zu 50 Stunden mehr, zeigt die Ampel umgehend das Signal Rot an, als dringenden Hinweis darauf, dass Überstunden umgehend abzubauen sind.

Das optimale Arbeitszeitmodell, das sich auf jedes Unternehmen mühelos übertragen ließe, gäbe es hingegen nicht, sagt Brenscheidt. Jeder Betrieb müsse die für sich passende Variante finden.

Quelle/Text: dpa, arbeitssicherheit.de

Verstoß gegen europäische Arbeitszeitregel: Lesen Sie auch »Ärzte machen keinen Dienst nach Vorschrift« >>

 

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