News  Arbeitssicherheit  

Vorsicht auf Treppen: Wie sich Sturzunfälle vermeiden lassen

Viele Sturzunfälle passieren auf Treppen.
Foto: © Andrey Popov - stock.adobe.com

Viele Sturzunfälle passieren auf Treppen. Bauliche Mängel sind aber keineswegs die einzige Ursache. Häufig sind es Verhaltensfehler oder Kleinigkeiten, die zu einem Treppensturz führen. 

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) berichtet im BGN-Report (03/2021) über rund 4.500 Treppenstürze, die sich im Jahr 2020 in ihren Mitgliedsbetrieben ereignet haben. Die Heilbehandlungskosten für diese Unfälle beliefen sich demnach auf 6,1 Millionen Euro. Ursachlich für Sturzunfälle auf Treppen sind oftmals bauliche Mängel. Dazu zählen überstehende Trittkanten, abgebrochene Stufenkanten, unterschiedliche Stufenmaße sowie fehlende Geländer und Handläufe. Darüber hinaus können ebenso ungeeignetes Schuhwerk, Verschmutzungen auf Treppen, Glätte durch falsche Reinigung, Hindernisse wie abgestellte Kartons, unzureichende Beleuchtung oder Verhaltensfehler zu Unfällen führen. Letzteres meint beispielsweise Unachtsamkeit, Eile oder Sichtbehinderung durch Tragen von Lasten.

Damit sich Sturzunfälle auf Treppen vermeiden lassen, kommt es auch auf das richtige Verhalten an. Die Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 4.06 »Treppen« der BGN führt an, dass man auf Treppen niemals rennen oder springen sollte. Hastiges Verhalten ist zu vermeiden. Bei Dunkelheit ist vor Betreten der Stufen das Licht einzuschalten. Wer Treppen steigt, sollte währenddessen kein Smartphone nutzen – also weder telefonieren noch Nachrichten schreiben oder lesen. Lasten dürfen die Sicht nicht verdecken und sie sollten nur mit einer Hand getragen werden. So lässt sich mit der anderen Hand konsequent der Handlauf nutzen. Ratsam ist außerdem das Tragen geeigneten Schuhwerks.

Quelle/Text: BGN / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Sturzfalle Treppe: Lesen Sie auch »Tipps zur Vermeidung von Treppenunfällen« >>

News  Arbeitssicherheit  

Vorsicht auf Treppen: Wie sich Sturzunfälle vermeiden lassen

Viele Sturzunfälle passieren auf Treppen.
Foto: © Andrey Popov - stock.adobe.com

Viele Sturzunfälle passieren auf Treppen. Bauliche Mängel sind aber keineswegs die einzige Ursache. Häufig sind es Verhaltensfehler oder Kleinigkeiten, die zu einem Treppensturz führen. 

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) berichtet im BGN-Report (03/2021) über rund 4.500 Treppenstürze, die sich im Jahr 2020 in ihren Mitgliedsbetrieben ereignet haben. Die Heilbehandlungskosten für diese Unfälle beliefen sich demnach auf 6,1 Millionen Euro. Ursachlich für Sturzunfälle auf Treppen sind oftmals bauliche Mängel. Dazu zählen überstehende Trittkanten, abgebrochene Stufenkanten, unterschiedliche Stufenmaße sowie fehlende Geländer und Handläufe. Darüber hinaus können ebenso ungeeignetes Schuhwerk, Verschmutzungen auf Treppen, Glätte durch falsche Reinigung, Hindernisse wie abgestellte Kartons, unzureichende Beleuchtung oder Verhaltensfehler zu Unfällen führen. Letzteres meint beispielsweise Unachtsamkeit, Eile oder Sichtbehinderung durch Tragen von Lasten.

Damit sich Sturzunfälle auf Treppen vermeiden lassen, kommt es auch auf das richtige Verhalten an. Die Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 4.06 »Treppen« der BGN führt an, dass man auf Treppen niemals rennen oder springen sollte. Hastiges Verhalten ist zu vermeiden. Bei Dunkelheit ist vor Betreten der Stufen das Licht einzuschalten. Wer Treppen steigt, sollte währenddessen kein Smartphone nutzen – also weder telefonieren noch Nachrichten schreiben oder lesen. Lasten dürfen die Sicht nicht verdecken und sie sollten nur mit einer Hand getragen werden. So lässt sich mit der anderen Hand konsequent der Handlauf nutzen. Ratsam ist außerdem das Tragen geeigneten Schuhwerks.

Quelle/Text: BGN / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Sturzfalle Treppe: Lesen Sie auch »Tipps zur Vermeidung von Treppenunfällen« >>

Exklusive Produktempfehlungen aus unserem umfangreichen Online-Shop

Kreizberg, Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung
von Dr. jur. Kurt Kreizberg

mit Technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) inkl. Erläuterungen und weiteren Rechtsvorschriften
ca. 1800 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Gefahrstoffrecht - Loseblattwerksammlung von Klein und Bayer

Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer

Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen
Loseblattwerk mit CD-ROM
ca. 1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten

Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten
von Carl-Heinz Degener / Gerhard Krause / Dr.-Ing. Hermann Dinkler / Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese

Vorschriftensammlung mit Kommentar
Band V Vorschriften
Loseblattwerk
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Dr.-Ing. Berthold Dyrba

Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba / Patrick Dyrba

Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis.
Loseblattwerk mit CD-ROM
1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt