Die Beurteilung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch viele Betriebe kommen dieser Verpflichtung nicht nach.
Lediglich 31 Prozent der Beschäftigten gibt an, dass im Betrieb eine psychische Gefährdungsbeurteilung erfolgt ist. Mehr als die Hälfte (53 %) der Befragten sagt, dass dies nicht der Fall war und 15 Prozent sind sich unsicher. Diese Ergebnisse liefert eine repräsentative Befragung des Forsa-Instituts im Auftrag von Dekra. Im Oktober 2021 wurden bundesweit 1.014 Beschäftigte befragt. Im Mittelpunkt stand unter anderem die psychische Situation am Arbeitsplatz sowie das Wohlbefinden der Angestellten.
»Dass psychische Gefährdungen bei den meisten Beschäftigten ignoriert werden, ist aus fachlicher Sicht ein Alarmsignal«, sagt Dr. Karin Müller, Leiterin des DEKRA Bereichs Mensch und Gesundheit. »Denn die Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht ist nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Organisation, die sich wirklich um ihre Mitarbeiter kümmert.« Sie führt an, dass Unternehmen, die das Wohlbefinden ihrer Angestellten in den Mittelpunkt stellen – beispielsweise durch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement – nachweislich gesündere, zufriedenere, motiviertere und damit leistungsfähigere Beschäftigte haben.
Die Arbeitgeber sind als »Kümmerer« gefragt. Allerdings wird diese Rolle in der Praxis unterschiedlich wahrgenommen. So haben 65 Prozent der Befragten den Eindruck, dass sich der Betrieb aktiv um die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Angestellten kümmert. Mehr als ein Drittel (35 %) hat diesen Eindruck »eher nicht« oder »überhaupt nicht«. Nur für 45 Prozent der Beschäftigten bestehen tatsächlich Möglichkeiten zur Steigerung der Gesundheit und des Wohlbefindens wie beispielsweise regelmäßige Feedback-Gespräche durch den Arbeitgeber. 40 Prozent der Arbeitnehmer können gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Ernährungskurse, Rückenkurse, Walking oder Entspannungskurse in Anspruch nehmen.
Die Beurteilung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch viele Betriebe kommen dieser Verpflichtung nicht nach.
Lediglich 31 Prozent der Beschäftigten gibt an, dass im Betrieb eine psychische Gefährdungsbeurteilung erfolgt ist. Mehr als die Hälfte (53 %) der Befragten sagt, dass dies nicht der Fall war und 15 Prozent sind sich unsicher. Diese Ergebnisse liefert eine repräsentative Befragung des Forsa-Instituts im Auftrag von Dekra. Im Oktober 2021 wurden bundesweit 1.014 Beschäftigte befragt. Im Mittelpunkt stand unter anderem die psychische Situation am Arbeitsplatz sowie das Wohlbefinden der Angestellten.
»Dass psychische Gefährdungen bei den meisten Beschäftigten ignoriert werden, ist aus fachlicher Sicht ein Alarmsignal«, sagt Dr. Karin Müller, Leiterin des DEKRA Bereichs Mensch und Gesundheit. »Denn die Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht ist nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Organisation, die sich wirklich um ihre Mitarbeiter kümmert.« Sie führt an, dass Unternehmen, die das Wohlbefinden ihrer Angestellten in den Mittelpunkt stellen – beispielsweise durch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement – nachweislich gesündere, zufriedenere, motiviertere und damit leistungsfähigere Beschäftigte haben.
Die Arbeitgeber sind als »Kümmerer« gefragt. Allerdings wird diese Rolle in der Praxis unterschiedlich wahrgenommen. So haben 65 Prozent der Befragten den Eindruck, dass sich der Betrieb aktiv um die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Angestellten kümmert. Mehr als ein Drittel (35 %) hat diesen Eindruck »eher nicht« oder »überhaupt nicht«. Nur für 45 Prozent der Beschäftigten bestehen tatsächlich Möglichkeiten zur Steigerung der Gesundheit und des Wohlbefindens wie beispielsweise regelmäßige Feedback-Gespräche durch den Arbeitgeber. 40 Prozent der Arbeitnehmer können gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Ernährungskurse, Rückenkurse, Walking oder Entspannungskurse in Anspruch nehmen.
Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer
Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen Loseblattwerk mit CD-ROM ca. 1300 Seiten Carl Heymanns Verlag
Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba
Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis. Loseblattwerk mit CD-ROM 1300 Seiten Carl Heymanns Verlag