Auflistung: Fortentwicklungen im Arbeitsstättenrecht

Arbeitsstättenrecht
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Der Ausschuss für Arbeitsstätten, kurz ASTA, hat sein Programm zur Fortentwicklung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) für das kommende Jahr veröffentlicht. Übersicht über die geplanten Änderungen bzw. Fortentwicklungen inklusive der Kurzbezeichnungen und Maßnahmen bietet diese Auflistung.

Während die betriebliche Praxis erwartungsvoll nach Berlin blickt, um zu erfahren, was eine neue Bundesregierung unter anderem auch im Arbeitsschutzrecht plant, ist der bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dresden angesiedelte Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hier schon wesentlich weiter.

Ausschuss für Arbeitsstätten publiziert sein Programm für 2022

Vor wenigen Tagen wurde das offizielle Protokoll der Sommersitzung des ASTA veröffentlicht. Demnach sehen die Planungen des aus Vertretern der Sozialpartner sowie Landesministerien und Unfallversicherungsträger zusammengesetzten Beraterkreises des Bundesarbeitsministeriums zur Fortentwicklung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR „A“) numerisch sortiert wie in der Übersicht aufgelistet aus.

Übersicht über die Fortentwicklung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten

Was kommt demnächst?

Für die nähere Zukunft stellt der ASTA Novellierungen an der ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ sowie bei weiteren ASRen in Aussicht, bei denen das Themenfeld „Flucht- und Verkehrswege“ eine Rolle spielt.

Was wäre noch zu wünschen?

Die unter Punkt 5 der ASR V3a.2 „Barrierefreiheit“ bereits seit August 2012 verankerte Selbstverpflichtung des ASTA zum Zitiergebot bei Verweisungen sollte endlich konsequent und lückenlos umgesetzt werden.

Auch die schon seit mehreren Jahren (!!) in der Planung befindlichen Regelungen zur Barrierefreiheit in Sanitärräumen (Anhang A4.1 zur ASR V3a.2) lassen ohne erkennbaren Grund weiter auf sich warten.

Vielleicht bringt ja die nächste ASTA-Sitzung Anfang Dezember 2021 hier eine „Erhellung“, wenn auch die neue Bundesregierung eventuell ihre Schwerpunkte der künftigen Arbeitsschutzpolitik schon präsentiert haben wird.

Stand: Oktober 2021

Quelle/Text: Dr. jur. Kurt Kreizberg

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