Fachbeitrag  Gefahrstoffe, Arbeitssicherheit  

Wasserpfeifen gefährden Arbeitsschutz in Shisha-Bars

In Shisha-Bars droht bei nicht ausreichernder Lüftung eine Rauchgas-Vergiftung.
Foto: © alexkoral - stock.adobe.com

Eigentlich sollte das Rauchen einer Shisha dem Genuss und der Entspannung dienen. Doch stattdessen droht durch die Wasserpfeife eine ungeahnte Gefahr.

Kohlenmonoxid-Vergiftungen - eine unterschätzte Gefahr

Bei der Verbrennung von Wasserpfeifenkohle – wie sie für Shishas verwendet werden – entstehen Verbrennungsprodukte wie Kohlenmonoxid. Dabei handelt es sich um ein Gas, das unsichtbar, geruchlos – und hochgiftig ist. Es wird auch »leiser Mörder« genannt, weil es lautlos ausströmt und dabei für Menschen nicht wahrnehmbar ist. Gefährlich ist es, weil das Gas den Sauerstofftransport im Blut unterbindet und zu Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Atemlähmung und – im schlimmsten Fall zu einer Vergiftung führt. Personen, die in einer Shisha-Bar arbeiten, aber auch deren Gäste, sind dieser Gefahr direkt ausgesetzt.

Fenster- und Türenlüftung reicht nicht aus

Der Gefahr kann vorgebeugt werden, wenn Shisha-Bars über eine leistungsfähige, technische Lüftungsanlage verfügt, die für ausreichend Frischluft sorgt. Um die Sicherheit der Anwesenden zu gewährleisten, darf ein Grenzwert von 35 Milligramm pro Kubikmeter nicht überschritten werden. Zum Vergleich: Ohne Lüftung erzeugen sechs Shishas in einem 150-Quadratmeter-großen Raum innerhalb von einer Stunde eine Konzentration von 180 Milligramm pro Kubikmeter. Das ist die Konzentration bei der die genannten Symptome auftreten können. Die Zufuhr von Frischlust durch geöffnete Fenster und Türen ist nicht ausreichend.

Kohlenmonoxid-Vergiftungen sind eine unterschätzte Gefahr. Zu Beginn dieses Jahres kam es in Shisha-Bars immer wieder zu Vorfällen. Dies nahm die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zum Anlass den Mindestwert zur Lüftung zu ermitteln und darüber hinaus einen Flyer mit dem gesammelten Informationsmaterial zusammenzustellen. Dieser kann auf der Internetseite der BGN heruntergeladen werden.

Quelle/Text: BGN, Arbeitssicherheit.de (SJ)

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