In der Praxis gelten Hubarbeitsbühnen als sicher. Dennoch kommt es durch den sogenannten Peitschen- oder Katapulteffekt immer wieder zu Unfällen. Mit Schutzmaßnahmen können diese verhindert werden.
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) berichtet über einen Unfall, bei dem ein Monteur in zwölf Metern Höhe aus einer Hubarbeitsbühne geschleudert wurde. Mit schweren Verletzungen hat er überlebt. Ursächlich für den Unfall: Beim Bewegen der Bühne verklemmte sich deren Geländer an einer Gebäudekonstruktion. Der Monteur versuchte durch wiederholtes Betätigen des Joysticks die Situation zu lösen. Die so erzeugten Korbbewegungen führten zum Peitscheneffekt. Dieser katapultierte den Beschäftigten aus Arbeitsbühne. Er trug zwar eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Eine erforderliche Sicherung am Anschlagpunkt der Bühne war jedoch nicht erfolgt.
»Für die Gefährdung, dass Personen herausgeschleudert werden, reichen die gängigen technischen Einrichtungen wie Geländer nicht aus«, sagt Kathrin Stocker, Präventionsexpertin und Aufsichtsperson bei der BGHM. Diese Gefährdung sei ausschließlich durch personenbezogene Schutzmaßnahmen und ein umsichtiges Verhalten zu verhindern. Bei der richtigen Auswahl und Verwendung von Persönlicher Schutzausrichtung ist Folgendes sicherzustellen:
Es sind in der Hubarbeitsbühne geeignete Anschlageinrichtungen (≥ 3 kN) je nach Personenzahl vorhanden (zukünftig werden 6 kN angestrebt). Außerdem werden Auffanggurt und Anschlageinrichtung über ein längenverstellbares Verbindungsmittel mit Falldämpfer, ein mitlaufendes Auffanggerät mit beweglicher Führung oder einem Höhensicherungsgerät verbunden. Dabei kommt es darauf an, dass diese speziell für den Einsatz in Hubarbeitsbühnen geprüft und zugelassen sein müssen. Die Systemlänge ist auf 1,80 Meter begrenzt. Darüber hinaus ist beim Bewegen des Fahrwerks und beim Verfahren in der Höhe die kürzeste mögliche Verbindung zwischen Anschlagpunkt und der vorderen oder hinteren Auffangöse des Auffanggurtes zu wählen. Das Nutzen von Höhensicherungsgeräten ist ratsam. Beschäftigte sind mindestens einmal pro Jahr theoretisch und praktisch in der Benutzung der PSAgA zu unterweisen.
Quelle/Text: BGHM / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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