Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat die Liste der krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsschädigenden Stoffe überarbeitet. Sie hilft dabei herauszufinden, ob Beschäftigte mit diesen Stoffen arbeiten oder es Änderungen bei der Einstufung eines KMR-Stoffes gegeben hat.
Das IFA hat seine Liste der Stoffe, die als krebserzeugend (carzinogen), keimzellmutagen (erbgutverändernd) oder reproduktionstoxisch (fruchtbarkeitsschädigend), kurz als sogenannter KMR-Stoff oder CMR-Stoff eingestuft, sind, überbarbeitet.
Die Liste hat den Stand Oktober 2018 und enthält neu aufgenommene Stoffe beziehungsweise weist Änderungen in der Einstufung gesondert aus.
Die Liste darf zu Arbeitsschutzzwecken verwendet werden und steht zum Herunterladen auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bereit.
Die Liste enthält eine Aufzählung von Stoffen, die
- gemäß Tabelle 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung, CLP-Verordnung) bis einschließlich des Anhangs VI Verordnung (EU) Nr. 2017/776 als karzinogen (krebserzeugend, carzinogen), keimzellmutagen (erbgutverändernd) oder reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) eingestuft sind,
- in der TRGS 905 »Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe« aufgeführt werden oder
- in der TRGS 906 »Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV« verzeichnet sind.
Die Liste enthält hingegen nicht die komplexen Mineralöl-, Kohle- und Erdgasderivate aus Anhang VI der CLP-Verordnung.
Quelle/Text: IFA, Redaktion arbeitssicherheit.de
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