Lack, Farbe, Schädlingsbekämpfungsmittel: Nach der REACH-Verordnung müssen Händler und Hersteller darüber Auskunft erteilen, wenn ihre Produkte gefährliche Stoffe enthalten. Um Personen mit türkischem Migrationshintergrund das Verstehen dieser zum Teil komplex formulierten Vorgaben zu erleichtern, gibt es ab sofort deutsch-türkische Faltblätter. |
Seit dem In-Kraft-Treten der REACH-Verordnung müssen Hersteller und Händler in Europa darüber Auskunft geben, wenn ihre Produkte gefährliche Chemikalien enthalten. Danach fragen darf jeder, der das wissen möchte.
Dabei regelt die REACH-Verordnung ganz genau den Umgang mit den indizierten Inhaltsstoffen, beispielsweise über welche Chemie-Sachkunde Händler verfügen müssen und wie diese zu erwerben ist. Daneben gibt es weitere Regeln zu berücksichtigen. Doch was passiert, wenn Hersteller und Händler der deutschen Sprache nicht so mächtig sind, um die Vorgaben korrekt zu verstehen?
Für diesen Fall hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen alle wesentlichen Punkte zu REACH übersichtlich in Faltblättern zusammengefasst - auf Türkisch. Auf diese Weise können sich Personen mit einem türkischen Migrationshintergrund das Wissen problemlos aneignen.
Veröffentlicht sind bislang insgesamt drei Flyer auf deutscher und türkischer Sprache. Eine Ausgabe widmet sich dem Verkauf von Chemikalien oder chemikalienhaltigen Produkten wie Schädlingsbekämpfungsmittel oder Lacken. Groß- und Einzelhändler erhalten Infos zu Sachkunde und Erlaubnis und werden darüber aufgeklärt, was beim Handel zu beachten ist. Ein weiteres Infoblatt informiert über das Auskunftsrecht und gibt Händlern hilfreiche Hinweise.
Das dritte Faltblatt richtet sich an Verbraucher und klärt sie darüber auf, welche Stoffe gefährlich sind und welche Rechte sie gegenüber Händlern haben.
Alle Faltblätter können auf der Internetseite des Ministeriums bestellt oder dort kostenlos heruntergeladen werden.
Text: arbeitssicherheit.de
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