Ende November lief die erste REACH-Registrierungspflicht für Unternehmen ab. Eine erste Bilanz zeigt: Von rund 25.000 eingegangenen Anmeldungen, kommt der größte Teil aus Deutschland.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zieht eine erste Bilanz für die Registrierungspflicht von Unternehmen, die eine Mindestmenge von 1.000 Tonnen chemische Stoffe pro Jahr herstellen oder andere Länder damit beliefern. Die Frist lief am 30. November 2010 ab.
Deutschland auf Spitzenposition bei Registrierungen
Der BAuA zufolge gab es insgesamt 25.000 Anmeldungen, die bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingegangenen sind. 23 Prozent davon kamen von deutschen Unternehmen. Damit liegt Deutschland mit den Registrierungen auf Platz eins, gefolgt von Großbritannien mit zwölf Prozent. Innerhalb des REACH-Verfahrens war dieser Termin der erste von drei Registrierungspflichten für Phase-in-Stoffe.
Zusätzlich zu den chemischen Stoffen mussten Krebs erzeugende, mutagene und solche Stoffe angemeldet werden, die die Fortpflanzung gefährden (ab einer Tonne Produktionsmenge pro Jahr) oder für Wasserorganismen schädlich sind (ab 100 Tonnen Produktionsmenge pro Jahr).
Unternehmen, die die Frist nicht eingehalten haben, wird die Erlaubnis entzogen, die chemischen Stoffen in den genannten Mengen herzustellen oder zu importieren.
Die REACH-Verordnung ist eine Chemikalien-Verordnung, die für alle EU-Mitglieder bindend ist. REACH steht dabei für »Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals«, also für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen.
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