REACH: Das Ende der Registrierungspflicht naht

Am 31. Mai 2018 endet die letzte REACH-Registrierungspflicht.
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Ende Mai endet die letzte Registrierungspflicht der Europäischen Chemikalienverordnung REACH. Dann sind nicht registrierte Stoffe in der EU verboten.

Der Stichtag ist der 31. Mai, dann endet die letzte REACH-Registrierungsfrist. Dann dürfen chemische Stoffe innerhalb der EU nicht mehr hergestellt noch importiert werden. Bis dahin müssen alle chemischen Stoffe mit einem Umfang von einer bis 100 Tonnen pro Jahr registriert werden.

Die Registrierung erfolgt künftig in drei Schritten: An erster Stelle steht die Registrierung, dann folgt die Evaluierung und zuletzt die Zulassung und Beschränkung. Gesetzt den Fall, dass während des Vorgangs ein Risiko oder eine Gefahr erkannt wird, kann das Beschränkungs- oder das Zulassungsverfahren greifen. Dann können beispielsweise bestimmte Stoffe verboten oder durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden.

REACH ist die Abkürzung für »Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals«. Es handelt sich hierbei um eine Verordnung der Europäischen Union, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen regeln und das Chemikalienrecht europaweit vereinheitlichen soll. In Kraft getreten ist sie am 1 Juni 2007.

Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de

REACH: Lesen Sie auch »EU-Verordnung REACH: Auswirkungen auf den Arbeitsschutz« >>

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