Staatliche Arbeitsschutzbehörden erwägen eine wesentliche Stärkung der technischen Schutzmaßnahmen bei Sicherheitsgerüsten. Systemintegrierte Sicherheitsgeländer sollen Vorrang vor anderen sichernden Maßnahmen – wie Persönlicher Schutzausrüstung – haben. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau sowie Gerüsthersteller sind davon nicht begeistert.
Künftig könnten systemintegrierte Sicherungsgeländer an erster Stelle stehen, wenn es um Absturzsicherung bei der Benutzung von Gerüsten geht. Staatliche Arbeitsschutzbehörden überlegen eine neue technische Regel zu veröffentlichen und damit einen neuen Stand der Technik von geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Absturz bei der Bereitstellung von Gerüsten zu definieren. In diesem Falle erhält das Sicherheitsgeländer absoluten Vorrang vor allen anderen Sicherungsmaßnahmen wie Persönlicher Schutzausrüstung. Diskutiert werden diese Pläne zurzeit in einem Ausschuss für Arbeitssicherheit. Dieser setzt sich zusammen aus Vertretern aus Bund, Ländern, Berufsgenossenschaften und Branchenverbände.
Änderungen sind mit hohen Kosten verbunden
Die Bundesinnung und der Bundesverband Gerüstbau äußern jedoch Bedenken zu einem neuen Regelwerk. Die im Falle eines Inkrafttretens einer entsprechenden Vorschrift geforderten Gerüste mit systemintegriertem Sicherungsgeländer seien im Gerüstbau »noch nicht […] praktisch verwirklicht und bewährt« und daher nicht einsetzbar. Zudem gäbe es noch keinen genügenden Bestand an Gerüsten. Sollte eine neue technische Regel Inkrafttreten wäre ein Umrüsten des gesamten Gerüstbestandes in Deutschland erforderlich. Dieser entspräche einem Wert von bis zu fünf Milliarden Euro. Nach ihrer Meinung biete der Einsatz von systemintegrierten Sicherungsgeländern keinen höheren Schutz gegen die Risiken bei der Nutzung von Gerüsten als die bisherigen Schutzmaßnahmen, also die Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung und das Durchführen detaillierter Unfallanalysen.
Quelle/Text: Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk, Bundesverband Gerüstbau / Redaktion arbeitssicherheit.de (SJ)
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