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Topaktuell: Rechtsfolgen der Einstufung nach CLP

Die Datenbank „Rechtsfolgen der Einstufung“ wurde umfassend aktualisiert.
Foto: © Kings Access - stock.adobe.com

Die Einstufung von gefährlichen Stoffen oder Gemischen ist nicht nur wichtig für deren Kennzeichnung, sondern löst auch zahlreiche Rechtsfolgen aus. Die Datenbank, die Nutzern einen Überblick verschafft, welchen rechtlichen Normen die verwendeten Chemikalien unterliegen, wurde nun umfangreich aktualisiert.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Datenbank »Rechtsfolgen der Einstufung« auf den neusten Stand gebracht. Sie beruht auf Recherchen aller in Deutschland direkt gültigen Rechtsnormen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt wurden. Der Schwerpunkt der Recherche lag auf EU-Verordnungen, Bundesgesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, in denen Rechtsfolgen direkt an Einstufung gekoppelt sind. Außerdem stellt die Datenbank heraus, wie die jeweiligen Rechtsfolgen beschaffen und an wen sie adressiert sind.

Ein Beispiel: Die Datenbank »Rechtsfolgen der Einstufung« hilft Nutzern dabei, sich einen Überblick zu verschaffen, welchen rechtlichen Normen die verwendeten Chemikalien unterliegen. Beispielsweise reicht die Eingabe des Begriffs »Explosive Stoffe« in die Suchfunktion, um herauszufinden, dass unter anderem das Strafgesetzbuch Aussagen zu dieser Gefahrenklasse enthält.

Die Datenbank besteht aus zwei Teilen. Teil A enthält die Rechtsfolgen nach der Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) und enthält den weitaus größten Anteil der Einträge. Es gibt aber auch einige Rechtsnormen, die sich noch auf das alte Recht durch die Richtlinien 1999/45/EG und 67/548/EWG (Stoff-/Zubereitungsrichtlinie) beziehen. Diese können mittels Datenbank Teil B durchsucht werden.

Seit der Erstellung der Datenbank im Jahr 2015 wurden fast alle darin enthaltenen Rechtsnormen überarbeitet. Zum großen Teil sind sie an die seit 2009 geltende CLP-Verordnung angepasst worden. Mittels einer weiteren Recherche hat die BAuA die Datenbank auf den neuesten Stand gebracht.

Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de

Gefahrstoffe: Lesen Sie auch »Einstufung und Kennzeichnung: Hilfe für den richtigen Umgang mit der CLP-Verordnung« >>

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