Bei der Wärmebehandlung von Metallen finden chemisch-psysikalische Vorgänge statt. Für Beschäftigte sind damit Gefährdungen verbunden - auch wenn die Maschine stoppt.
Verfahrenstechnische Anlagen zur Wärmebehandlung kommen unter anderem in Härtereibetrieben zum Einsatz. Für den Umgang mit solchen Anlagen braucht es verfahrenstechnisches Know-how und Routine. Bei den modernen und hochautomatisierten Steuerungen erfolgen Eingriffe immer seltener manuell. »Was ist kritisch, was ist verantwortbar? Dies muss durch das Personal vor Ort eingeschätzt werden«, sagt Wolfram Schmid, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Holz und Metall der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die neue DGUV Regel 109-605 »Branche Wärmebehandlung von Metallen« liefert Beschäftigten in Härtereien notwendige Informationen für sicheres und gesundes Arbeiten.
In der DGUV Regel enthalten sind rechtliche Vorgaben, potenzielle Gefährdungen und mögliche Präventionsmaßnahmen insbesondere bei der Wärmebehandlung von Metallen. Die Branchenregel richtet sich vor allem auch an kleine und mittelständische Härtereien. Inhaltlich liegt ein Fokus auf dem Betrieb von Industrieöfen mit Luft- oder Prozessatmosphäre sowie der Einsatz von Salzbädern. Die Regel vermittelt, wie die Anlagen sicher zu betreiben sind und wie Verantwortliche ihre Mitarbeiter qualifizieren und richtig einweisen. Der sachgemäße Transport sowie die Lagerung von Materialen wird ebenfalls thematisiert. Um den Arbeitsschutz zu erleichtern, zeigt das Dokument branchentypische Gefährdungen auf. Gleichzeitig werden entsprechende Maßnahmen zur Prävention vorgeschlagen.
Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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