Welche Technischen Regeln für Gefahrstoffe sollen neu gefasst, welche geändert oder ergänzt werden? Das beschließt der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) in seinen regelmäßigen Sitzungen. Das sind die Beschlüsse von der 65. Sitzung.
Zur Info: Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) tagt regelmäßig, um zu ermitteln, wie die in der Gefahrstoffverordnung gestellten Anforderungen zu erfüllen sind und, um das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen rund um das Thema Gefahrstoffe zu beraten.
In seiner 65. Sitzung, die am 19. und 20. November 2019 stattfand, hat der AGS folgende Arbeitsmaßnahmen beschlossen.
Folgende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) werden neu gefasst:
- TRGS 527 »Nanomaterialien«
- TRGS 528 »Schweißtechnische Arbeiten«
- TRGS 559 »Quarzhaltiger Staub«
- TRGS 600 »Substitution«
- TRGS 720 »Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines«
Außerdem werden folgende TRGS geändert beziehungsweise ergänzt:
- TRGS 509 »Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
- TRGS 900 »Arbeitsplatzgrenzwerte«
- TRGS 903 »Biologische Grenzwerte«
- TRGS 905 »Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe«
Nach der Prüfung durch das BMAS ist die Veröffentlichung voraussichtlich ab Februar 2020 im Gemeinsamen Ministerialblatt geplant.
Quelle/Text: AGS, Redaktion arbeitssicherheit.de