News  Gefahrstoffe  

Gefahrguttransporte: Das ändert sich ab Januar 2011

Ab 1. Januar 2011 müssen sich die Transporteure von Gefahrgut auf wichtige Änderungen bei Gefahrguttransporten einstellen. Die Neuerungen betreffen insbesondere die Kennzeichnung von Transporten mit wassergefährdenden Stoffen, das Unfallmerkblatt, das Beförderungspapier sowie Gefahrgüter, die in begrenzten Mengen transportiert werden. Bei Verstößen drohen Geldbußen.


Eine bedeutende Änderung in den Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist die neue Kennzeichnungspflicht bei wassergefährdenden Stoffen, die ohne Übergangsfrist bereits am 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Danach müssen Tankfahrzeuge, die zum Beispiel Benzin, Diesel, Heizöl, Farben oder Lacke transportieren, künftig außer dem Flammensymbol zusätzlich das neue Fisch-Baum-Symbol tragen, damit die Rettungskräfte bei Havarien schnell reagieren können. Entsprechende Hinweise müssen auch in den Beförderungspapieren enthalten sein.


Neu ist auch, dass Absender und Beförderer das Beförderungspapier künftig drei Monate aufbewahren müssen. Außerdem sind die Verantwortlichen verpflichtet, das vierseitige »Unfallmerkblatt«, das über das Verhalten bei Unfällen informiert, durch ein inhaltlich überarbeitetes und ergänztes Papier bis spätestens 30. Juni 2011 auszutauschen.

Neue Regeln gibt es auch für den Umgang mit kleinen Gefahrgutmengen, den »Limited Quantities« (LQ). Bei Kartons bis 30 Kilogramm wird künftig die Raute mit der UN-Nummer durch eine Raute ersetzt, die mit schwarzen Ecken oben und unten versehen ist.

Mit diesem Zeichen sind auch Lkw vorn und hinten zu kennzeichnen, die insgesamt mehr als acht Tonnen LQ-Güter transportieren. Zudem sind für Mitarbeiter, die mit LQ umgehen, künftig Schulungen und wiederkehrende Unterweisungen vorgeschrieben. Im Bereich LQ bleibt den Unternehmen eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2015.

Quelle: Dekra

Gefahrstoffe: Mehr zum Thema »Gasflaschen sicher transportieren« finden Sie hier >>

 

 


Exklusive Produktempfehlungen aus unserem umfangreichen Online-Shop

Kreizberg, Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung
von Dr. jur. Kurt Kreizberg

mit Technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) inkl. Erläuterungen und weiteren Rechtsvorschriften
ca. 1800 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Gefahrstoffrecht - Loseblattwerksammlung von Klein und Bayer

Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer

Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen
Loseblattwerk mit CD-ROM
ca. 1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten

Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten
von Carl-Heinz Degener / Gerhard Krause / Dr.-Ing. Hermann Dinkler / Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese

Vorschriftensammlung mit Kommentar
Band V Vorschriften
Loseblattwerk
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Dr.-Ing. Berthold Dyrba

Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba / Patrick Dyrba

Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis.
Loseblattwerk mit CD-ROM
1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt