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Das ist neu in der Biostoffverordnung

Zum 23. Juli 2013 ist die neue Fassung der Biostoffverordnung in Kraft getreten. Sie soll dazu beitragen, das Arbeiten in Kliniken, Laboren und Arztpraxen sicherer zu machen. Das sind wichtige Neuerungen im Überblick.


Grund für die Neufassung der Biostoffverordnung (BioStoffV) war die Vorgabe der EU, die EU-Nadelstichrichtlinie (2010/32/EU) in nationales Recht zu überführen. Die Richtlinie regelt den Umgang mit scharfen und spitzen Instrumenten im Gesundheitswesen und soll Stichverletzungen vorbeugen.

Im Zuge der Überführung in nationales Recht sind weitere Aktualisierungen an der Biostoffverordnung gemacht worden. Zum einen sind Erfahrungen aus dem Umgang mit der Richtlinie in der Praxis in die Neufassung mit eingeflossen, zum anderen wurde »die Verordnung an wissenschaftliche und technische Weiterentwicklungen angepasst, strukturell und sprachlich weiterentwickelt und mit anderen Arbeitsschutzverordnungen harmonisiert«, heißt es in einer Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

In dieser Meldung fasst das BMAS Neuerungen zusammen:

  1. Die Verordnung enthält einen neuen Paragrafen, der die grundsätzlichen Pflichten des Arbeitgebers beschreibt.
  2. Besteht die Möglichkeit, dass spitze und scharfe Medizininstrumente durch solche ersetzt werden können, bei denen eine geringere Verletzungsgefahr besteht, sollte der Austausch vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, wenn dieser zur Infektionsvermeidung beiträgt und technisch möglich ist.
  3. Eine fachkundige Person soll den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit hochpathogenen Biostoffen in bestimmten Schutzstufen sowie bei der Kontrolle der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und der Unterweisung behilflich sein.
  4. In den Bereichen, in denen Tätigkeiten mit hochpathogenen Biostoffen in bestimmten Schutzstufen (Schutzstufen drei und/oder vier) erfolgen, wird das Anzeigeverfahren durch ein Erlaubnisverfahren ersetzt.

Weitere Informationen zu den erfolgten Änderungen der Biostoffverordnung erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de.

Quelle/Text: Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © Africa Studio - Fotolia.com


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