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Branchenlösung: Bitumen beim Heißeinbau von Walz- und Gussasphalt

Bei der Heißverarbeitung von Bitumen entstehen Dämpfe und Aerosole.
Foto: © Tricky Shark - stock.adobe.com

Bei der Heißverarbeitung von Bitumen entstehen Dämpfe und Aerosole. Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat einen niedrigen Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt. Es gilt eine 5-jährige Übergangsfrist bis zum 31.12.2024.

Bei Bitumen handelt es sich um ein Gemisch, das im Straßenbau  zum Einsatz kommt. So ist es bei Asphalt als Bindemittel enthalten. Trotz des ähnlichen Aussehens im erhitzten Zustand unterscheidet es sich von Teer. Bitumen wird aus Erdöl gewonnen, Teer vorrangig aus Braun- und Steinkohle. Durch die Heißverarbeitung bei Walzasphalt oder Gussasphalt entstehen Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. Für Beschäftigte an verschiedenen Arbeitsplätzen im Walzasphalt wie auch im Gussasphalteinbau kann Expositionsgefahr bestehen. Das Einatmen der Dämpfe kann zu Gesundheitsrisiken und Berufskrankheiten führen.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im November 2019 die maximale Arbeitsplatzkonzentration mit einem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) in Höhe von 1,5 mg/m3 für Dämpfe und Aerosole aus Destillations- und Air-Rectified Bitumen verbindlich festgelegt. Seit März 2020 ist der AGW in der Technischen Regel für Gefahrstoffe »Arbeitsplatzgrenzwerte« (TRGS 900) in Kraft (GMBl 2020, S. 199-200 [Nr. 9-10] vom 13.03.2020). Mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 gilt der AGW nicht für den Bereich Guss- und Walzasphalt. Diese Übergangsfrist soll Betrieben dazu dienen, Maßnahmen zur Emissionsreduktion umzusetzen.

Der Koordinierungsausschuss Bitumen hat sich nun auf eine entsprechende Branchenlösung verständigt. Gemeinsam haben Bauverbände, maschinen- und asphaltherstellende Industrie Maßnahmen identifiziert, wie die Expositionshöhen der Dämpfe und Aerosole aus Bitumen im Walz- und Gussasphaltbau signifikant zu verringern sind. »Die nun fertig gestellte Branchenlösung stellt einen Meilenstein zur Sicherung der Asphaltbauweise – vor allem im Verkehrswegebau – auch für die Zukunft dar«, sagt Martin Ziegenberg, Vorsitzender des Koordinierungsausschusses. »Gleichzeitig zeigen die vom Arbeitsplatzgrenzwert betroffenen Wirtschafts- und Industriezweige, welch hohen Stellenwert der Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten einnimmt.«

Die Broschüre »Branchenlösung Bitumen beim Heißeinbau von Walz- und Gussasphalt« stellt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zum kostenfreien Download bereit.

Quelle/Text: BG BAU / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Branchenregel: Lesen Sie auch »Neue DGUV-Regel 113-603 für die Branche Betonindustrie« >>

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