Ein Verbandbuch dient zur Dokumentation von geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen in Unternehmen und Betrieben. Warum auch kleinere Verletzungen ins Verbandbuch eingetragen werden sollten, lesen Sie hier.
Kleine Kratzer, große Wirkung
Bei manchen Verletzungsfällen steht die Frage im Raum, ob sie als Arbeitsunfall zu werten sind oder nicht. Etwa, wenn es sich um ursprünglich kleinere Kratzer oder Schnitte handelt, die sich durch Verunreinigung oder Infektion zu mehr entwickelt haben. Ein Blick in das Verbandbuch gibt zeitnah Aufschluss, ob sie im arbeitsbedingten Kontext verursacht wurden.
Aus solchen Gründen ist es einfach wichtig, auch weniger brisant wirkende Verletzungsfälle im Verbandbuch zu vermerken. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hin.
Außerdem kann ein Verbandbuch ebenfalls Hinweise dazu liefern, ob bei einer bestimmten Tätigkeit eine Gefährdung vorliegt, zum Beispiel wenn es bei der Durchführung immer wieder zu Schnittverletzungen kommt. In diesem Fall sollte eine Überprüfung der Tätigkeit erfolgen, ob die Gefährdung grundsätzlich vermeidbar ist.
Lückenlose Aufzeichnungen im Verbandbuch sind wichtig
Verbandbücher werden in der DGUV-Vorschrift 1 »Grundsätze der Prävention« als Nachweis über jede Erste-Hilfe-Leistung (§ 24 Abs. 6) gefordert, um zu belegen, dass sich eine Verletzung bei einer versicherten Tätigkeit ergeben hat. Zu dokumentierende Hinweise sind unter anderem Ort und Zeit des Unfalls, Unfallhergang, Zeitpunkt der Behandlung und Name des Ersthelfers. Die Dokumentation unterliegt dem Datenschutz und muss fünf Jahre aufbewahrt werden.
Quelle/Text: BG ETEM, Redaktion arbeitssicherheit.de (SJ)
Arbeitsunfallzahlen: Lesen Sie auch »Wieder mehr Tote durch Arbeitsunfälle in 2017« >>
Online-Shop: Hier können Sie das »DGUV I 204-020 - Kleines Verbandbuch« gleich online bestellen >>