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Erste Hilfe: Diese Materialien gehören in den Verbandkasten

Ob Verbandkästen korrekt ausgestattet sind, lässt sich anhand dieser Liste prüfen.
Foto: © benjaminnolte - stock.adobe.com

Um für Notfälle gerüstet zu sein, müssen Betriebe Erste-Hilfe-Material zur Verfügung haben. Ob Verbandkästen korrekt ausgestattet sind, lässt sich anhand dieser Liste prüfen.

Im Notfall muss es schnell gehen. Der Verbandkasten muss dazu nicht nur in der Nähe, sondern auch richtig bestückt sein. Art, Menge und Aufbewahrungsorte richten sich nach der Betriebsgröße, betrieblichen Gefahren sowie der Struktur des betrieblichen Rettungswesens. Die Gefährdungsbeurteilung gibt darüber Aufschluss. 

Für Verwaltungs- und Handelsbetriebe bis 50 Beschäftigte reicht ein kleiner Verbandkasten nach DIN 13157. In diesen gehören folgende Materialien:

Pflaster

  • 1 x Heftpflaster, 500 cm x 2,5 cm, Spule mit Außenschutz
  • 8 x Wundschnellverband, 10 cm x 6 cm
  • 4 x Fingerkuppenverbände
  • 4 x Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
  • 4 x Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
  • 8 x Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm

Verbände

  • 1 x Verbandpäckchen DIN 13151 – K (Klein, 3 m x 6 cm mit Kompresse 6 cm x 8 cm)
  • 3 x Verbandpäckchen DIN 13151 – M (Mittel, 4 m x 8 cm mit Kompresse 8 cm x 10 cm)
  • 1 x Verbandpäckchen DIN 13151 – G (Groß, 4 m x 10 cm mit Kompresse 10 cm x 12 cm)
  • 1 x Verbandtuch DIN 13152 – A, 60 cm x 80 cm

Binden

  • 2 x Fixierbinde DIN 61634 – FB 6, 400 cm x 6 cm
  • 2 x Fixierbinde DIN 61634 – FB 8, 400 cm x 8 cm

Kompressen

  • 6 x Kompresse, 10 cm x 10 cm
  • 2 x Augenkompresse, 5 cm x 7 cm
  • 1 x Kälte-Sofortkompresse, mindestens 200 cm2

Sonstiges

  • 1 x Rettungsdecke, mindestens 210 cm x 160 cm
  • 2 x Dreiecktuch DIN 13168 – D
  • 1 x Verbandkastenschere DIN 58279 – B 190
  • 4 x Medizinische Einmalhandschuhe
  • 2 x Folienbeutel
  • 5 x Vliesstofftuch

Informationen

  • 1 x Erste-Hilfe-Broschüre / Erste-Hilfe-Anleitung 
  • 1 x Inhaltsverzeichnis

Bei einer Betriebsgröße von 51 bis 300 Beschäftigten muss in Verwaltungs- und Handelsbetrieben ein großer Verbandkasten (DIN 13169) vorhanden sein. Im verarbeitenden Gewerbe gilt dies bereits bei einer Beschäftigtenzahl von 21 bis 100, auf Baustellen von 11 bis 50 Beschäftigten. Abhängig von der Betriebsart ist je 300, 100 oder 50 weiteren Beschäftigten ein zusätzlicher großer Verbandkasten bereitzustellen.

Quelle/Text: BGW, DGUV, DRK / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

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