News  Brandschutz  

Richtlinien für Planung und Einbau von Sprinkleranlagen wurden aktualisiert

Sprinkleranlagen stellen als automatische Löschanlagen bei der Brandbekämpfung einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten dar. Einen internationalen Standard für Sprinkleranlagen bieten die Richtlinien der unabhängigen Institution Vertrauen durch Sicherheit (VdS), die sich für Sicherheit im Brandschutz einsetzt. Etwa die VdS CEA 4001, die jetzt in einer aktualisierten Fassung vorliegt.


Egal, ob nachts ein Feuer in einer leeren Chemiefabrik oder während der Hauptschicht in einer Fertigungshalle für Güter ausbricht: Sobald ein Brand detektiert ist, beginnen Sprinkleranlagen selbsttätig mit der Wasserbeaufschlagung und veranlassen eine Meldung an Löschkräfte. Es kann sogar vorkommen, dass der Brand schon gelöscht ist, bevor die Feuerwehr eintrifft. Damit dies im Ernstfall reibungslos funktioniert, sollten Planung und Einbau von Sprinkleranlagen auf Basis der aktualisierten VdS-Richtlinien CEA (European Insurance and Reinsurance Federation-Comité) 4001 erfolgen.

Personenschutz und versicherungstechniche Anforderungen berücksichtigen

Die neuen Richtlinien ersetzen die Ausgabe VdS CEA 4001:2008-11 (03) und sind für Anlagen, die ab dem 1. April 2011 in Auftrag genommen werden, anzuwenden. »Die wichtigsten Änderungen betreffen zum Beispiel verdeckt verlegte Rohrleitungen und Anforderungen an zusätzliche Rohrsysteme wie beispielsweise Pressfitting-Systeme. Komplett überarbeitet wurden auch die Kapitel Installationsattest und Dokumentation«, sagt Gerrit Wiedeloh, Ansprechpartner für Wasserlöschanlagen bei VdS über die Neuerungen.

In Zusammenarbeit mit nationalen wie internationalen Experten aus Praxis, Wissenschaft und Behörden arbeitet VdS fortlaufend an der Weiterentwicklung und Optimierung seiner Regelwerke. »Dies garantiert jederzeit optimalen Schutz für unsere Partner«, sagt Wiedeloh. »Mit einer VdS-zertifizierten Anlage haben Unternehmen sowohl den erforderlichen Personenschutz als auch die zusätzlich geltenden versicherungstechnischen Anforderungen berücksichtigt.«


Quelle: VdS

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