Private Schulungsanbieter bieten kostenpflichtig Kurse an, in denen Unternehmen Beschäftigte zu Evakuierungshelfern ausbilden lassen können. Doch ist so eine Ausbildung überhaupt erforderlich?
Die Antwort von Brandschutzexperten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf diese Frage ist: Nein. »Natürlich müssen Arbeitgeber sich Gedanken zur Evakuierung ihrer Betriebsstätte(n) machen, genauso wie sie Maßnahmen zur Ersten Hilfe und zum Brandschutz treffen«, sagt Gerhard Sprenger, Brandschutzexperte der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). »Sie müssen sich also darum kümmern, dass im Notfall alle in der Betriebsstätte sofort alarmiert werden, und dass alle wissen, wie sie sicher nach draußen gelangen. Über die allen bekannten Flucht- und Rettungswege bis hin zur Sammelstelle.«
Betriebe sollten den Evakuierungsablauf im Rahmen einer betrieblichen Unterweisung konkret trainieren. Das ist die Empfehlung von Sprenger. Die Benennung von Mitarbeitern, die im Notfall an Aufzügen und Treppen Anweisungen gegen, ist ebenfalls sinnvoll. Ob beispielsweise Besucher oder auf Hilfe angewiesene Beschäftigte Unterstützung benötigen, dies muss bei jeder Evakuierung geklärt werden. Auch diese Hilfe müssen Betriebe sicherstellen. All dies gehe in der Regel ohne spezielle kostenpflichtige Ausbildung zum sogenannten »Evakuierungshelfer«, so Sprenger.
Quelle/Text: BGN, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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