Die Tätigkeit von ehrenamtlichen Feuerwehren soll sicherer werden. Vorgaben dazu machen eine neue DGUV-Vorschrift und eine neue DGUV-Regel.
Es ist eine Premiere: Zum ersten Mal erscheint eine spezielle Vorschrift für die ehrenamtliche Feuerwehr. Darin berücksichtigt sind: Weiterentwicklungen in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse im Unfallgeschehen. Die DGUV Vorschrift 49 »Feuerwehren« ersetzt damit die veraltete Unfallverhütungsvorschrift (UVV) GUV-V C53 – »Feuerwehren«. Diese war 1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig mit der Veröffentlichung der DGUV Vorschrift 49 erscheint auch eine neue DGUV Regel 105-049 »Feuerwehren«. Sie enthält Durchführungsanweisungen für die neue Vorschrift.
Das ist neu in den DGUV Schriften
Die Neuerung der DGUV Vorschrift 49 liegt darin, dass sie die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz der freiwilligen Feuerwehr in den Fokus rückt: Die Gesamtverantwortung für die ehrenamtlichen Feuerwehrbereiche wird den jeweiligen Kommunen und Landkreisen unterliegen (und nicht den Feuerwehr-Leitungen). Damit sind sie für die Sicherheit und Gesundheit der ehrenamtlich Beschäftigten zuständig.
Neu ist ebenfalls, dass zukünftig die Feststellung der Eignung für das Tragen von Atemschutz sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge gemeinsam durchführbar ist. Es genügt dafür ein geeigneter Arzt oder eine geeignete Ärztin. Ein spezieller Betriebsmediziner ist nicht mehr erforderlich.
Die Schriften DGUV Vorschrift 49 und DGUV Regel 105-049 bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zum Herunterladen auf ihrer Internetseite an.
Quelle/Text: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Redaktion arbeitssicherheit.de
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