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Wie Sie mit Bohrmaschinen sicher umgehen

Sicheres Arbeiten mit Bohrmaschinen
Foto: © RioPatuca Images - stock.adobe.com

Bohrmaschinen sind fast in jedem Betrieb und Haushalt zu finden. Worauf bei der Anwendung zu achten ist und wie sich Unfälle vorbeugen lassen, dazu gibt es hier einige Tipps.

Viele Menschen haben schon mal eine Bohrmaschine in der Hand gehalten. Meist erfolgt der Umgang recht sorglos. Oftmals wird der zweite Handgriff der Bohrmaschine nicht angebracht. Wenn sich ein Bohrer dann verkantet oder ruckartig stehen bleibt, kann die Maschine in der Hand umschlagen. Zwar geht das meist harmlos aus, kann aber ebenso zu erheblichen Verletzungen führen. Wie der sicherere Umgang mit Bohrmaschinen gelingt, damit hat sich die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in ihrem Magazin »etem« befasst und gibt Tipps.

Vor dem Bohren ist es ratsam, die Maschine auf Mängel zu prüfen. Bevor man den Bohrer einspannt, ist der Netzstecker zu ziehen. Der Bohrer ist fest im Bohrfutter einzuspannen. Anwender sollten Schutzbrille und Gehörschutz tragen. Die Haare sind zusammenzubinden und Schmuck ist abzulegen. Am besten eignet sich enganliegende Kleidung. Auf das Tragen von Handschuhen ist zu verzichten. Nutzer sollten kontrollieren, dass der Bohrfutterschlüssel abgezogen ist.

Beim Bohren ist die Bohrmaschine mit beiden Händen zu halten. Anwender sollten den zweiten Handgriff nutzen. Die Bohrmaschine sollte möglichst nicht stark seitlich versetzt zum Körper gehalten werden. Stark abgewinkelte Handgelenke sind zu vermeiden. Nutzer sollten auf eine sichere Kabelführung und einen sicheren Stand achten sowie keinesfalls auf einer Anlegeleiter stehend bohren. Vor dem Ablegen einer Maschine ist sie auszuschalten und der Stillstand abzuwarten. Anwender sollten den Bohrer immer auslaufen lassen und niemals mit der Hand abbremsen. 

Nach dem Bohren ist die Maschine vom Stromnetz zu trennen. Der Bohrer ist zu entnehmen und fachgerecht zu lagern. Das Kabel sollte aufgewickelt werden, um Leitungsbrüche zu vermeiden. Ratsam ist ebenfalls ein Check der Bohrmaschine per Sichtprüfung. Zeigen sich Mängel, sollten Beschäftigte direkt ihren Vorgesetzten informieren. Einen Reparaturauftrag sollten nur beauftragte und unterwiesene Personen ausführen.

Für Betriebe gilt außerdem: die Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob die Handhabung von Bohrmaschinen ausreichend erklärt ist. Darüber hinaus sind Beschäftigte im Umgang mit Bohrmaschinen zu unterweisen. Betriebe sollten ihren Maschinenbestand auf Vollständigkeit und Funktion prüfen. Dabei ist insbesondere auf den zweiten Handgriff und Absaugungen zu achten. Um die verbaute Sicherheitstechnik und deren Wirkweise zu vermitteln, helfen die Bedienungsanleitungen. Fehlt Sicherheitstechnik oder ist ein Kabel beschädigt, ist das Gerät auszutauschen. Wichtig bei alledem ist, auch Sicherheitskupplungen zu achten.

Quelle/Text: BG ETEM / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Sicherheit: Lesen Sie auch »Kostenlose App zur Maschinenüberprüfung« >>

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