News  Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe  

Weitere langlebige Schadstoffe ab Mai 2010 verboten

Das Stockholmer Übereinkommen von 2004, bekannter als POP-Konvention, verbietet weltweit die Herstellung und Verwendung einiger langlebiger organischer Schadstoffe (engl. persistent organic pollutants, POPs). Dabei handelt es sich um Substanzen, die deshalb so gefährlich sind, weil sie krebserzeugend oder erbgutschädigend wirken und gleichzeitig in der Umwelt schlecht abgebaut werden und sich daher in Nahrungsketten anreichern. Dazu gehören einige Wirkstoffe von Pestiziden sowie die polychlorierten Biphenyle (PCBs), die als Industriechemikalien z.B. in Transformatorflüssigkeiten, Hydraulikölen und als Weichmacher in Kunststoffen verwendet wurden.

Bei einer Folgekonferenz in diesem Jahr in Genf wurde die Liste verbotener POPs - bisher das sogenannte „dreckige Dutzend" - um neun weitere Substanzen verlängert. Bei den Neuzugängen handelt es sich um Pestizide, einige Flammschutzmittel sowie eine Gruppe von Chemikalien, die Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) freisetzen, welche ebenfalls als langlebiger organischer Schadstoff (POP) gilt.

Perfluoroktansulfonsäure wurde u.a. in der Galvanik- und Fotoindustrie verwendet sowie in Feuerlöschern, aber auch in der Textilindustrie bei der Beschichtung und Imprägnierung von wetterfester Bekleidung. Das perfluorierte Tensid wird extrem langsam abgebaut und kann nicht nur in vielen Lebewesen bis zur Arktis nachgewiesen werden, sondern wird auch in Nahrungsmitteln und Blutproben gefunden. Die biologische Halbwertszeit beträgt (bezogen auf den Menschen) mehrere Jahre.

Der Einsatz der neu verbotenen Stoffe ist zwar in der Europäischen Gemeinschaft und damit in Deutschland bereits heute mit wenigen Ausnahmen unzulässig, die Substanzen waren laut Umweltbundesamt jedoch bis vor kurzer Zeit noch verbreitet in Gebrauch. Das weltweite Verbot gilt ab Mai 2010.

Weitere Informationen zur Stockholmer Konvention unter http://chm.pops.int.

Dr. Friedhelm Kring

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