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Vorsicht: Irreführende Schreiben im Umlauf

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt vor einem Schreiben der »Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit« mit dem Betreff »Ankündigung einer Betriebsbesichtigung«.


Zunehmend erhalten Mitgliedsbetriebe der gewerblichen Berufsgenossenschaften irreführende Post von dem Absender: »Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit« im Auftrag der AuA 24, Südportal 3, 22848 Norderstedt. Laut Angabe auf dem Briefbogen handelt es sich dabei um die Delphin Consulting UG& Co. KG. In dem unaufgeforderten Schreiben kündigt der Versender eine Betriebsbesichtigung sowie einen Anruf durch einen Sicherheitsinspektor an. Dabei solle geprüft werden, inwieweit Betriebe ihren gesetzlichen Pflichten hinsichtlich Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) nachkommen und ggf. noch Zeit für Nachbesserung haben. Zur Erteilung gesetzlicher Informationen gibt der Versender eine Frist von sieben Tagen an.

Die DGUV warnt vor diesem irreführenden Schreiben. »Diese an die Mitgliedsunternehmen gerichteten Schreiben mit dem Betreff ‚Ankündigung einer Betriebsbesichtigung’ erwecken den fälschlichen Eindruck, die Agentur werde im Namen bzw. im Auftrag der Berufsgenossenschaft tätig. Dies entspricht nicht den Tatsachen!«, heißt es seitens der DGUV.

Bei der Agentur handelt es sich um ein privates Unternehmen, das in keinem Zusammenhang mit der DGUV steht. Das Unternehmen ist weder von den gewerblichen Berufsgenossenschaften noch von der DGUV beauftragt worden.

Die DGUV weist darauf hin, dass durch dieses Schreiben keine Verpflichtung zum Handeln gegenüber dieser Agentur besteht. Auf dieses Schreiben muss nicht reagiert werden.

Ein Beispielschreiben der sogenannten »Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit« finden Sie hier auf den Seiten der DGUV.

Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Foto: © animaflora - Fotolia.com


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