In Nordrhein-Westfalen haben Baumärkte beim Verkauf von gefährlichen Baustoffen gegen die Chemikalienverbotsordnung (ChemVerbotsV) verstoßen. Das ergaben Stichproben des Verbraucherschutzes. Jetzt drohen Bußgelder und stärkere Kontrollen.
Verkauf durch nicht fachkundiges Personal
Baumärkte in Nordrhein-Westfalen haben MDI-haltige Produkte durch nicht fachkundiges Personal verkaufen lassen und damit gegen das ChemVerbotsV verstoßen. MDI steht für Methylendiphenyldiisocyanat, das ist eine Reaktionskomponente in Baustoffen, etwa Montageschäume, die unter Verdacht steht, eine Krebs erzeugende Wirkung zu besitzen. Eine Abgabe dieser Materialien darf seit dem 1. Dezember 2010 ausschließlich durch geschultes Personal erfolgen.
Die Verstöße fielen Mitarbeitern des Amts für Verbraucherschutz bei stichprobenartigen Kontrollen auf. Sie fanden heraus, dass beim Abverkauf von MDI-haltigen Produkten die nötige Sachkunde des Verkaufspersonals fehlte oder die Ware frei zugängig im Regal stand. Die Missachtungen der Chemikalienverbotsverordnung gilt als Ordnungswidrigkeit.
Verstärkte Kontrollen
Aus diesem Grund hat Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider verstärkte Kontrollen der Behörden beim Verkauf gesundheitsgefährdender Bauschäume, Kleb- und Dichtstoffe im Einzelhandel angeordnet. Es soll sichergestellt werden, dass die gesundheitsschädlichen Produkte nur nach eingehender Beratung verkauft werden.
Bei der Verwendung MDI-haltiger Produkte sollten folgende Hinweise unbedingt beachtet werden:
- Menschen, die sensibel auf Diisocyanate reagieren, bei denen kann MDI zu einer allergischen Reaktion führen.
- Bei Asthma oder Hauterkrankungen sollte der Kontakt mit dem Produkt vollständig vermieden werden.
- Die Ware sollte nicht bei ungenügender Lüftung verwendet werden, das Tragen einer Schutzmaske mit Gasfilter (Typ A1 nach EN 14387) bietet zusätzlichen Schutz.
- Wenn möglich, auf MDI-freie Produkte zurückgreifen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, Redaktion arbeitssicherheit.de
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