Reinigungskräfte verwenden täglich Putzmittel. Verboten ist ab sofort die Nutzung des Kalk- und Rostlösers »Por Çöz«, der zu toxischen Lungenödemen führen kann.
Das Umweltbundesamt (UBA) untersagt im Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am 29. Oktober 2010 den Handel und den Verkauf des Reinigungsmittels »Por Çöz«. Das Produkt enthält mindestens 20 Prozent Salpetersäure und stellt damit ein ernsthaftes Risiko für die Gesundheit dar.
Das Verbot ist vorläufig und gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission. Der Kalk- und Rostlöser wird vorwiegend in Supermärkten mit türkischen Produkten angeboten.
Gesundheitsrisiko durch Einatmen
Grundlage dieser Entscheidung ist eine Stellungnahme des BfR zu salpetersäurehaltigen Reinigungsprodukten. Im Ergebnis dieser Stellungnahme wird deutlich: »Spezielle Reiniger mit einem Salpetersäuregehalt über 20 Prozent stellen ein unverhältnismäßig großes gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher dar«, so BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.
Neben der Ätzwirkung bei unmittelbarem Hautkontakt oder bei Verschlucken besteht auch ein gesundheitliches Risiko durch Einatmen von Salpetersäure-Dämpfen. Im Atemtrakt kann das zu Schleimhautirritationen, Bronchialkatarrh, Lungenentzündung und nach einer typischen Latenzzeit von 3 bis zu 30 Stunden zum toxischen Lungenödem kommen.
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