Für Mitgliedsbetriebe und Versicherte der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) gilt seit dem 1. Oktober 2020 eine überarbeitete Unfallverhütungsvorschrift. Die DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten soll für sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen sorgen. Zu Bauarbeiten zählt unter anderem die Montage und Demontage von baulichen Anlagen sowie deren Instandhaltung.
Im Mittelpunkt der neuen Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten stehen Themen wie Standsicherheit und Tragfähigkeit, Gestaltung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, Sicherheitsmaßnahmen gegen Absturz und herabfallende Gegenstände, aber ebenso Leitung und Aufsicht. Witterungsbedingungen und Baufortschritte verändern ständig Verkehrswege und die Anordnung von Arbeitsplätzen. Darüber hinaus arbeiten oftmals Arbeitnehmer verschiedener Betriebe gemeinsam auf einer Baustelle. Beschäftigte auf dem Bau sind daher mit diversen Unfall- und Gesundheitsgefahren konfrontiert. Arbeitsunfälle können mit schweren oder gar tödlichen Verletzungen einhergehen.
Damit sicheres und gesundes Arbeiten auf Baustellen gewährleistet wird, liegt der Fokus der neuen Vorschrift auf wesentlichen Regelungen. So hat sich beispielsweise die Anzahl an Paragrafen für die überarbeitete Fassung von 75 auf 13 reduziert. Ebenfalls ist eine Anpassung der Inhalte an staatliche Vorschriften erfolgt. Wer Gefährdungen ignoriert, der hat unter bestimmten Vorgaben mit einem Bußgeld zu rechnen. Solo-Selbstständige unterstehen auch dem Geltungsbereich der neuen DGUV Vorschrift 38, wenn sie Bauarbeiten auf Baustellen verrichten. Eine Änderung findet sich auch hinsichtlich Abbrucharbeiten: Die Anzeigepflicht bei der BGHW für durchführende Unternehmen ist entfallen. Darüber hinaus: Die Einhaltung von Vorgaben der Vorschrift ist von Ausführungsbetrieben und am Bau beteiligten Personen vertraglich zu verlangen.
Statt der bisherigen »Durchführungsanweisungen« wird die DGUV Vorschrift 38 zukünftig in einer zugehörigen Regel »Bauarbeiten« konkretisiert, welche aktuell noch in Bearbeitung ist.
Quelle/Text: BGHW / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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