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Trotz Corona: EU-Kommission will Verwaltungsaufwand weiter abbauen

Die EU-Kommission hält am Programm REFIT fest.
Foto: © mik ivan - stock.adobe.com

Mit »REFIT«, dem seit 2002 jährlich erneuerten »Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtssetzung« will die federführende EU-Kommission auch im Corona-Jahr 2020 sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften ihre Ziele für die Bürgerinnen und Bürger wirksam, effizient und kostengünstig erreichen. Vor allem kleinere Betriebe sollten die Mitmach-Möglichkeit unbedingt nutzen.

Dieses Programm, das mit den Begriffen »Entbürokratisierung« und »Deregulierung« umschrieben, in vielfältiger Weise die Kernanliegen der betrieblichen Praxis abbildet, hat, nach seiner Präsentation im Januar dieses Jahres dann am 27. Mai und damit wenige Wochen vor dem Beginn der halbjährigen deutschen EU-Ratspräsidentschaft (Juli bis Dezember 2020), eine Corona bedingte Überarbeitung erfahren [siehe dazu: COM(2020)440 final], die auch im Themenfeld »Arbeits- und Gesundheitsschutz« den festen Willen der EU-Kommission erkennen lässt, unnötigen Verwaltungsaufwand abzubauen und bestehende Rechtsvorschriften, wo nötig und sinnvoll, anzupassen.

Schwerpunkte im Arbeits- und Gesundheitsschutz

In fünf Kapiteln mit insgesamt 44 (!!) Ziffern, vom »Grünen Deal« bis zum »Neuen Schwung für die Demokratie in Europa« setzt die EU-Kommission ihre aktuellen und zeitnah zu bearbeitenden Schwerpunkte, die beim Arbeits-und Gesundheitsschutz besonders dem technisch-naturwissenschaftlichen Recht gelten.

Einzelpunkte im Überblick

Nr. 5: Die Richtlinie 2011/65/EU betreffend die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS), die im deutschen Recht durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (Stand: April 2020) umgesetzt ist, soll hinsichtlich ihrer Zulassungsverfahren und Ausnahmen, nebst Übereinstimmung mit Regeln zur umweltgerechten Produktgestaltung auf den Prüfstand gestellt werden.

Nr. 10: EU-Vorschriften betreffend endokrine Stoffe, also solche mit Einwirkungen auf das menschliche Hormonsystem sollen auf ihre Zielgenauigkeit sowie Vereinbarkeit mit dem Chemikalienrecht überprüft werden.

Nr. 15: Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Grenzwerte für Pestizid-Rückstände sollen am Ziel eines nachhaltigen Pflanzenschutzes sowie risikoarmer Lösungen ausgerichtet werden.

Nr. 28: Die Niederspannungs-Richtlinie 2014/35/EU, im nationalen Recht verankert in der Verordnung über elektrische Betriebsmittel – 1. ProdSV – (Stand März 2016) soll, mit dem Ziel weiterer Aktualisierung, auf ihre bisherige Wirksamkeit hin evaluiert werden.

Nr. 31: Die Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG erwartet nach 2020 eine Generalrevision, unter anderem auch mit dem Ziel, die Umsetzungskosten in das einzelstaatliche Recht zu senken und die Übereinstimmung mit anderen Produktvorschriften zu verbessern, gegebenenfalls auch in Form einer EU-einheitlichen Verordnung. Dies hat Auswirkungen auf die deutsche Maschinenverordnung – 9. ProdSV – (Stand: November 2011).

Nr. 44: Die geplante Novelle der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, hierzulande durch das Produktsicherheitsgesetz (Stand: April 2020) umgesetzt, stellt Sicherheitsprobleme, die Marktüberwachung sowie Verbesserungen bei den Produktrückrufen und bei den nationalen Einfuhrkontrollen in den Mittelpunkt.

Kleine und mittlere Unternehmen sollten ihren Anspruch auf Teilnahme wahrnehmen

Der REFIT-Prozess ist an Transparenz und Bürgernähe kaum zu übertreffen. Jeder EU-Bürger, der einen Beitrag zu einem der Themen aus dem REFIT-Programm leisten will, kann dies per Rückmeldeformular »Bürokratieabbau« über tun.

Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist dringend zu empfehlen, diese Option zu nutzen und das Lobby-Geschäft in Brüssel nicht allein den großen Wirtschafts- und Industrieverbänden zu überlassen, sondern sich mit eigenem Know-how und validem Erfahrungswissen konstruktiv zu Wort zu melden.

Stand: November 2020

Über den Autor

Dr. jur. Kurt Kreizberg
Rechtsanwalt in Solingen
seit 2013: Lehrbeauftragter für Arbeits- und Sozialrecht an der FOM Essen
seit 2016: Autor des Loseblatt-Kommentars (Carl Heymanns Verlag)
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