Im Jahr 2021 verzeichnen die Anzeigen mit Verdacht auf eine Berufskrankheit erneut einen deutlichen Anstieg. Beeinflusst wird das Geschehen von der Corona-Pandemie.
Wie im Vorjahr prägte das Corona-Virus auch im Jahr 2021 das Berufskrankheitengeschehen deutlich. Das zeigt der Bericht »Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Berichtsjahr 2021« (SuGA 2021) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Demnach haben sich die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nochmal verdoppelt. Mit 232.206 Anzeigen liegt die Zahl deutlich über den Jahren 2020 (111.055) und 2019 (84.853). Im Jahr 2021 wurde eine Berufskrankheit in 126.213 Fällen anerkannt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich diese Zahl verdreifacht. Im Berichtsjahr haben sich 865.609 meldepflichtige Arbeitsunfälle ereignet. Das ist ein Anstieg um fünf Prozent verglichen mit 2020. Auf dem Weg zur Arbeit oder zurück verunglückten 234 Menschen tödlich. Im Vorjahr lag die Zahl bei 242.
Neben den jährlichen Daten zu Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen liefert der Bericht auch Angaben zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland. Die Arbeitszeitbefragung 2021 der BAuA zeigt, dass 79 Prozent der Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit erfassen, 66 Prozent mit und 13 Prozent ohne Arbeitszeitkonto. Deutlich werden jedoch Unterschiede je nach Wirtschaftsbereich. So erfassen in der Industrie etwa 75 Prozent der Angestellten ihre Arbeitszeiten mit einem Arbeitszeitkonto, im Dienstleistungssektor sind es lediglich 59 Prozent. Ganze 25 Prozent geben hier sogar an, ihre Arbeitszeit gar nicht zu erfassen. Weit verbreitet ist die Arbeitszeiterfassung mit einem Arbeitszeitkonto auch im öffentlichen Dienst (68 %) und im Handwerk (67 %).
Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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