Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

So wird Ihre Unternehmensfeier zum Erfolg

Ein ganzheitliches Sicherheitskonzept ist der Garant für den reibungslosen Ablauf einer Unternehmensveranstaltung. Wir erklären, worauf es dabei ankommt.


Ob Jubiläumsfest oder Weihnachtsfeier: Nicht erst seit der Katastrophe auf der Loveparade im Juli 2010 ist das Thema Veranstaltungssicherheit in aller Munde. Dabei hilft ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, den reibungslosen Ablauf von Events aller Größenordnungen zu gewährleisten. Was Veranstalter, Betreiber, Behörden und Veranstaltungsleiter beachten sollten, wie sie sich absichern und welche rechtlichen Vorgaben es zu berücksichtigen gilt, dies und mehr erfahren Sie hier.

Haftung und Planung von Veranstaltungen

Neben der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) des jeweiligen Landes (teilweise auch als Sonderbauverordnung oder Richtlinie umgesetzt), regeln weitere knapp 90 Vorschriften auf EU-, Bundes- und Länderebene unter gewissen Voraussetzungen die Durchführung einer Veranstaltung.

Die VstättVO greift, wenn eine Kapazität von mehr als 200 (im Gebäude) oder mehr als 1000 (im Freien) Besucher sowie im Freien das Vorhandensein von Szenenflächen und der Bestand einer baulichen Anlage. Zu Letzterem zählt aus Sicht der Gefährdung unter anderem auch eine eng bebaute Altstadt oder die Umzäunung des Geländes mit einem mobilen Zaun. Ob Tag- oder Nachtbetrieb ist dabei für die Umsetzung trotz erhöhter Gefährdung und erhöhtem Organisationsaufwand im Nachtbetrieb bis auf die erforderliche Sicherheitsbeleuchtung nach dem Regelwerk irrelevant.

Auch wenn nicht alle genannten Kriterien für eine Veranstaltung greifen, sollte trotzdem die VStättVO zu Grunde gelegt sowie alle anderen einschlägigen Regelungen beachtet werden.

Zu den einschlägigen Regelungen zählen zum großen Teil berufsgenossenschaftliche Vorschriften, die zwar zunächst die Sicherheit der Mitarbeiter in den Vordergrund stellen, jedoch von vielen Gerichten als Maßstab für die Sicherheit der Besucher genommen wird. Kurz umschrieben fordern die Regelwerke der VBG beziehungsweise GUV eine Gefährdungsbeurteilung einer möglichen Situation beziehungsweise eines Zustandes. Außerdem wird die Umsetzung höchster Sicherheitsmaßnahmen sowie die Reduzierung aller möglichen Gefahren verlangt. Als wichtigste Regelwerke aus diesem Bereich zählen die BGV A1, A3, C1, C7, D34, BGI 810.

In den Letzten Jahren haben auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) an Bedeutung gewonnen.

Auch der Bauordnung (Länderrecht), als Haupt-Regelwerk, über der VStättVO, liegen hohe Schutzziele zugrunde, die durch Vorschriften wie Verkehrssicherungspflicht, Brandschutzvorgaben, Fluchtwege, Barrierefreiheit und viele weitere Vorgaben erreicht werden sollen.

In fliegenden Bauten, in denen die VStättVO nicht gilt, ist oft die Richtlinie über den Bau und Betrieb fliegender Bauten (FlBauR) anzuwenden, wenn größere Zelte, große Bühnen oder Fahrgeschäfte vorhanden sind.

Die Planung, Organisation und das Sicherheitskonzept

Jede Veranstaltung ist hinsichtlich Ort, Lage, Besucher, Darbietung, Infrastruktur, Wetter und Umwelt, Organisation, Mitarbeiter, Dauer unterschiedlich. Aus diesem Grund ist ein Sicherheitskonzept immer individuell und daher dem jeweiligen Event anzupassen. Daraus folgt: Auch die dazugehörige Planung und Organisation ist jeweils individuell.

Für eine sichere Veranstaltung ist im Vorfeld die Ausarbeitung eines ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes mit den jeweiligen Sicherheitsgewerken (Sanitätsdienst, Sicherheitsdienst, Feuerwehr etc.) und der Behörde abzustimmen. Eine Genehmigung seitens der Behörde für das Durchführen eines Events ist absolute Bedingung, bedeutet aber nicht automatisch eine rechtliche Absicherung.

Grundsätzlich unterteilt sich ein Sicherheitskonzept in die beiden Hauptbereiche Konzeption und Planung.

Oberstes Schutzziel eines Sicherheitskonzeptes ist die Unversehrtheit von Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern zu gewährleisten. Dazu muss das Sicherheitskonzept aufgrund von individuellen Gefahren und Risiken an die jeweilige Veranstaltung angepasst werden. Der Schutz von Sachwerten steht dabei an zweiter Stelle wird jedoch oft vernachlässigt, was schnell unnötige Kosten und Ärger zur Folge haben kann.

Hilfestellung von Experten

Die Planung und Ausrichtung eines Events beziehungsweise einer Event-Stätte stellt sich meist als komplex heraus, da es oft nur wenig Standards und Hilfestellungen für Veranstalter gibt. Daher bieten Experten Seminare und Workshops für Sicherheitsverfahrensweisen und Lösungen an, etwa die Dachorganisation Vabeg.

Gemeinsam mit der TÜV Saarland Bildung+Consulting GmbH wurde beispielsweise das Seminar »Grundlagen der Eventsafety« umgesetzt. Das Programm erstreckt sich auf zwei Tage und vermittelt wichtige Inhalte zu den Breichen Haftung und Planung. Praxisbeispiele und das zur Verfügung stellen von rechtlichen Arbeitswerken gehören ebenso in den Rahmen der Veranstaltung, die von den Teilnehmern bislang mit der Note »sehr gut« wertet wurde.

Mehr Informationen zu dem Seminar erhalten Sie auf www.tuev-seminare.net.

Autor: Michael Öhlhorn, Sicherheitsexperte für Veranstaltungsstätten

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