Fachbeitrag  Arbeitssicherheit, Brandschutz, Explosionsschutz  

Sicherheitsverhalten und Brandschutz

Amerikanischen Statistiken zufolge resultieren rund 70 % der Schäden in der Industrie unmittelbar aus menschlichem Versagen. Im schlimmsten Fall verursachen Mitarbeiter und Fremde ein Schadenereignis, im günstigeren Fall vergrößern sie nur den Schadenumfang durch falsche Reaktionen oder Unkenntnis.

Der bewusste Umgang mit Softfacts, also der weichen Faktoren der Brandschutzorganisation, in allen Facetten und über alle Anwendungsebenen hinweg, bringt der Gefahrenabwehr eine zusätzliche Verstärkung durch die Verbindung von Technik und Organisation. Zudem bedeutet er für Mitarbeiter und Führungskräfte eine permanente, aktive Beteiligung an der Sicherheitsorganisation. Er ergänzt wirkungsvoll technische Sicherheitsmaßnahmen und vermeidet, dass infolge vermeintlich ausgereifter Technik das Sicherheitsbewusstsein sinkt. Bewusster Umgang mit Softfacts erhöht insgesamt die Chancen für das Unternehmen, mit Risiken kompetent umzugehen.

Risikofähigkeit der Mitarbeiter

Im betrieblichen Alltag handeln Menschen nach Verhaltensmustern: Training und Drill beispielsweise, indem sie Merkmalsanordnungen durch Signale aufnehmen und auf der Basis erlernter Muster umsetzen. Oder durch Regeln, indem sie einen Zustand identifizieren, Zustand und Aufgabe assoziieren und gespeicherte Regeln für die Umsetzung verwenden. Oder durch Wissen und Erfahrung, indem sie einen Zustand identifizieren, die Schutzziele kennen und diese eigenständig in vernetztes Handeln umsetzen.

Effizienz in der Nutzung von Softfacts bedeutet, sich diese Rangfolge für die Praxis zunutze zu machen. Auch wenn grundsätzlich ein Handeln mit Wissen und Erfahrung wünschenswert wäre, haben Training und Drill nicht generell einen negativen Beigeschmack. Die kompetente Handhabung von Feuerlöschern kann hierfür beispielhaft stehen. Ferner ist auch in der Gefahrenabwehr zu berücksichtigen, dass die Informationsflut überproportional wachsende Anforderungen stellt und stellenweise Vereinfachungen sinnvoll sind.

Aufbereiten von Sicherheitsinformationen

1. Mitarbeitergespräche und -aufgaben

Die persönliche Übertragung als Anhang zum Arbeitsvertrag sichert die notwendige Aufmerksamkeit. Hintergründe und Inhalte müssen in einem Mitarbeitergespräch erläutert werden. Verantwortung muss immer mit der erforderlichen Kompetenz gekoppelt sein. Hilfreich ist die Veröffentlichung neutralisierter Stellenbeschreibungen bezogen auf die sicherheitsrelevanten Aufgaben in allen Hierarchieebenen.

2. Brandschutzorganisation

Im Rahmen einer allgemeingültigen Betriebsvereinbarung kann die Brandschutzordnung im Unternehmen installiert werden. Sofern in Absprache mit der örtlichen öffentlichen Feuerwehr umsetzbar, die in der Regel sehr dezidierte Vorstellungen an Teil A (Schnellinformation) der Brandschutzordnung hat, können auf dem Aushang weitere betriebsspezifische Hinweise ergänzt werden.

3. Sicherheitsgespräche mit neuen Mitarbeitern

Der Eintritt neuer Mitarbeiter in das Unternehmen sollte von einem Sicherheitsgespräch begleitet sein. Hierin können allgemeine Regeln und betriebsspezifische Besonderheiten dargestellt und erläutert werden. Dem Mitarbeiter wird das Interesse des Betriebes deutlich, wenn organisatorische Sicherheitsfragen in einem Gespräch und nicht durch die unpersönliche Überlassung eines Handbuches erläutert werden.

4. Sicherheitshinweise an Fremdfirmen

Den Einsatz von Fremdfirmen mit einem vorbeugenden Sicherheitsgespräch zu kombinieren, hilft, werkunerfahrene Arbeitnehmer mit den notwendigen Regeln und Informationen zu versorgen und ortskundig zu machen. Die Effizienz von Sicherheitsgesprächen lässt sich nachhaltig verbessern, wenn die Teilnahme in einem Anwesenheitsprotokoll persönlich gegengezeichnet werden muss.

5. Erlaubnisscheine als Checklisten

Erlaubnisscheine, insbesondere die Freigabe für Feuerarbeiten, sollten checklistenartig alle relevanten Punkte ansprechen. Die Checkliste gewährleistet, dass kein wesentlicher Aspekt vergessen wird, und sensibilisiert zudem hinsichtlich der Notwendigkeit der Freigabe. Mit ihren Unterschriften bestätigen alle Beteiligten, dass sie die Lage verantwortungsbewusst geprüft und die Arbeit freigegeben haben. Aus diesem Grund dürfen Erlaubnisscheine auch nicht über längere Fristen pauschal ausgestellt werden, sondern müssen sich immer auf die konkrete Situation beziehen. Kennzeichnungen, Klassifizierungen, Regeln müssen allen betroffenen Personen transparent sein, wenn die erwünschten Effekte eintreten sollen.

6. Aktionen für mehr Aufmerksamkeit

Die betriebsinterne Nutzung der Themen der bundesweiten Brandschutzwoche kann zusätzliche Aufmerksamkeit erbringen, da die Vorarbeit der öffentlichen Medien im Regelfall bereits eine Grundlage gelegt hat.

Autor: Dr.-Ing. Klaus Scheuermann, Dr. Scheuermann GmbH - Management Consulting für Systemsicherheit, München

Dies ist eine Kurzfassung: Den vollständigen Artikel finden Sie im arbeitsicherheit.journal (8/2010). Sie interessiert der ganze Artikel? Hier in der Bibliothek anmelden und weiterlesen >>

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