Die »Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch optische Strahlung« setzt die europäische Richtlinie »Künstliche optische Strahlung« in deutsches Recht um. Durch die Verordnung werden Arbeitnehmer vor Schädigungen von Augen und Haut durch optische Strahlung geschützt. Hilfestellung bei der Anwendung dieser neuen Verordnung gibt die »Informationsveranstaltung Optische Strahlung 2010«, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am Donnerstag, 1. Juli 2010, zwischen 10.00 und 16.30 Uhr in Dortmund durchführt.
Die Informationsveranstaltung richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen. Experten beleuchten die neue Richtlinie und geben Tipps für ihre praktische Anwendung. Dabei ist der gegenwärtige Stand zur Produktnormung von Lasern, Lampen und LEDs nur eines von vielen spannenden Themenfeldern. Das komplette Programm befindet sich auf der BAuA-Homepage www.baua.de unter dem Stichwort »Optische Strahlung 2010«.
Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird um Anmeldung gebeten bei:
Hildegard Simon
Veranstaltungsmanagement
Telefon +49 231 9071-2255
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