Der Bundestag hat das Präventionsgesetz gebilligt - trotz der Einwände der Opposition. Volkskrankheiten sollen künftig intensiver bekämpft und die Gesundheit der Bevölkerung stärker gefördert werden. Vor allem die Krankenkassen nimmt das Gesetz in die Pflicht.
Im Kern des Gesetzes geht es um die intensivere Förderung der Bevölkerungsgesundheit: Es verpflichtet die Krankenkassen dazu, Volkskrankheiten wie Diabetes, Depressionen und Brustkrebs einzudämmen - durch höhere Ausgaben. Ab 2014 sollen diese auf 500 Millionen Euro ansteigen. Aktuell belaufen sich die Ausgaben zur Gesundheitsförderung auf 205 Millionen. Außerdem sollen kleine und mittelständische Unternehmen dazu angehalten werden, bestimmte Gesundheitsziele zu erreichen.
Weil die Gesetzesvorgaben ihnen nicht weit genug gehen, hatten SPD und die Grünen das Gesetz massiv kritisiert. Am Donnerstag den 26. Juni 2013 setzten sich Union und FDP aber durch: Das Gesetz wurde mit einer Abgeordnetenmehrheit verabschiedet.
Im September geht die Gesetzesabstimmung in eine neue Runde. Dann entscheidet der Bundesrat über die Zustimmung.
Quelle/Text: Redaktion arbeitssicherheit.de
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