Bei Gebrauchsgegenständen und technischen Produkten ist Sicherheit Pflicht. Die neue BAuA-Datenbank informiert schnell und unkompliziert über gefährliche Produkte.
Immer wieder kommen Produkte auf den Markt, die für Nutzer eine Gefahr darstellen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert nun über gefährliche technische Produkte, die in Deutschland gefunden wurden. Die Informationen dazu stammen aus verschiedenen europäischen Meldeverfahren.
Ob Beschaffenheit von Spielzeugen oder sicherheitstechnische Vorgaben einer Großmaschine: Die Sicherheit von technischen Produkten gewährleistet und regelt das Produktsicherheitsgesetz. Um Verbraucher vor gefährlichen und fehlerhaften Produkten zu schützen, erfolgt eine wirksame europaweite Marktüberwachung. Die BAuA ist durch das Produktsicherheitsgesetz beauftragt, die Behörden der Bundesländer bei dieser Tätigkeit zu unterstützen und über die Sicherheit von Gebrauchsgegenständen und Arbeitsmitteln zu informieren.
Das Produktsicherheitsportal der BAuA bietet Hilfestellung mit wichtigen Informationen unter anderem für Sicherheitsfachkräfte, gewerbliche Einkäufer, Händler und Verbraucher. Dabei handelt es sich um Produktrückrufe, deren Bekanntmachung im Produktsicherheitsgesetz geregelt ist. Ergänzend finden sich in der Datenbank auch rechtswirksame und veröffentlichte Untersagungsverfügungen der deutschen Marktüberwachung. Nutzer haben mit der Datenbank die Möglichkeit, sich schnell, umfänglich und unkompliziert über gefährliche Produkte zu informieren. Die BAuA-Datenbank ist unter www.baua.de/produktrueckrufe zu erreichen.
Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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