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NRW: Werkverträge begünstigen Arbeitsschutzmängel in der Fleischindustrie

Auch für Großbetriebe sowie Werkvertragsnehmer aus der Fleischindustrie in NRW gelten Arbeitsschutzgesetze und -Verordnungen.

Die Staatliche Arbeitsschutzverwaltung hat Großbetriebe sowie Werkvertragsnehmer aus der Fleischindustrie in Nordrhein-Westfalen kontrolliert. Das Ergebnis: Offenbar nimmt man es dort mit den Arbeitsschutzgesetzen und -Verordnungen nicht so genau.


Werkverträge stehen im Verdacht, die Aushebelung von arbeits- und tarifrechtliche Standards zu begünstigen. Vor allem in der Fleischindustrie in Nordrhein-Westfalen sorgen sie nach Angaben des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) offenbar für Versäumnisse beim Arbeitsschutz.

»Oft werden Menschen, insbesondere aus Mittel- und Osteuropa, unter menschenunwürdigen Verhältnissen zu Hungerlöhnen in Deutschland beschäftigt. Diese Hinweise habe ich zum Anlass genommen, den Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen zu bitten, die Arbeitsschutzsituation für Beschäftigte in der Fleischindustrie zu überprüfen. Denn: Arbeitsschutzvorschriften gelten für jede Art der Beschäftigung. Für die Stammbelegschaften ebenso wie für Beschäftigte auf der Grundlage von Werkverträgen«, sagte Arbeitsminister Schneider am 27. August 2013.

Im Rahmen einer Sonderaktion haben Kontrolleure der Arbeitsschutzverwaltung nach Angaben von Arbeitsminister Schneider 24 Großbetriebe sowie 27 Werkvertragsnehmer unter die Lupe genommen und überprüft, ob sie Vorgaben des Arbeitsschutzes einhalten.
 

Die Untersuchungsergebnisse decken Handlungsbedarf auf

Bei zwei von drei untersuchten Unternehmen ergaben die Kontrollen Mängel beim Arbeitsschutz. Außerdem wurde festgestellt, dass manche Beschäftigte die nicht nur die erlaubten zehn, sondern bis zu 13,5 Stunden täglich arbeiteten.

Nach Angaben von Arbeitsminister Schneider wurden Bußgeldverfahren in Höhe von rund 20.000 Euro eingeleitet.

Außerdem sollen weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu zählt laut des Arbeitsminister die Vorlage eines Gesetzesentwurfs »zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen«. Schein-Werkverträge sollen damit stärker sanktioniert werden.

Quelle/Text: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © contrastwerkstatt - Fotolia.com


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