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Stammdatenabgleich zur Unfallversicherung durchführen

Der digitale Lohnnachweis ist erfolgreich gestartet. Doch eine Auswertung zeigt: Viele Betriebe haben bislang noch keinen Stammdatenabgleich für 2017 durchgeführt.

Erstmals in diesem Jahr müssen Unternehmen einen digitalen Lohnnachweis für das letzte Jahr abgeben. Auf Basis dessen errechnet die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse den Beitrag. Nach zweijähriger Übergangsphase soll das neue Verfahren den Lohnnachweis in Papierform oder via Extranet ablösen.



»Aus technischer Sicht ist der digitale Lohnnachweis erfolgreich gestartet«, sagt Peter Libowski von der DGUV und zuständig für den digitalen Lohnnachweis. »Auf Seiten der Unfallversicherung haben die Systeme reibungslos funktioniert.« Etwa 50 Prozent der meldepflichtigen Unternehmen haben den digitalen Lohnnachweis 2016 eingereicht. Das zeigen erste Statistiken. Fehlende Lohnnachweise wirken sich auf die Beitragsberechnung noch nicht aus. Der Grund: Für 2016 berechnet die

Unfallversicherung die Beiträge auf Grundlage der Lohnnachweise, die per Papier und Extranet übermittelt werden, so Libowksi. Dennoch: Die Abgabe des digitalen Lohnnachweises für 2016 ist bereits verpflichtend.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vergleichen die Daten aus beiden Verfahren miteinander. Auf diese Weise können frühzeitig eventuelle Fehler in den Programmen erkannt und korrigiert werden. Dies gilt ebenso für das Meldejahr 2017. Hier sind der bisherige sowie zusätzlich der digitale Lohnnachweis abzugeben. Ab 2019 entfällt der bisherige Übermittlungsweg dann vollständig.



Eine Auswertung zum Meldetermin für den digitalen Lohnnachweis (16.02.2017) zeigt: Viele

Betriebe haben bislang noch keinen Stammdatenabgleich für 2017 durchgeführt. Für die Erstellung des digitalen Lohnnachweises im Folgejahr bildet der Stammdatenabgleich die Grundlage. Libowski empfiehlt Arbeitgebern deshalb dringend, den Abgleich schnellstmöglich durchzuführen. »Ruft der Arbeitgeber die Stammdaten in seinem Entgeltabrechnungsprogramm zu einem späteren Zeitpunkt ab, kann sich das insbesondere bei Änderungen auf alle bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Gehaltsabrechnungen auswirken. Je früher die Stammdaten abgeglichen und Arbeitnehmer der zutreffenden Gefahrtarifstelle zugeordnet werden, umso besser.«



Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)


Foto: © nmann77 - Fotolia.com



Gesetzliche Unfallversicherung: Lesen Sie auch »Digitaler Lohnnachweis ab Dezember 2016« >>

 

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