Für Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr können Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Verkehr einen Zuschuss erhalten. Das Angebot richtet sich an Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern.
Die Arbeit im Straßenverkehr birgt besondere Gefahren. Drei von vier bei der BG Verkehr gemeldeten tödlichen Unfälle ereignen sich im Straßenverkehr. Viele Betriebe legen daher im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einen Fokus darauf, wie die Fahrtätigkeit sicherer zu machen ist. Welche Gefährdungen mit der Tätigkeit verbunden sind und wie diese bewertet werden, das bildet die Gefährdungsbeurteilung ab. Auf dessen Basis kann das Unternehmen präventive Maßnahmen und Programme ableiten. Diese dienen dazu, Risiken zu minimieren.
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten können für die Umsetzung von Programmen für mehr Verkehrssicherheit ein Zuschussverfahren der BG Verkehr in Anspruch nehmen. Voraussetzung für einen Zuschuss: Es muss eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegen, die den Aspekt Verkehrssicherheit enthält, den Bedarf definiert und Maßnahmen festlegt. Zu möglichen Maßnahmen zählen beispielsweise Schulungen oder auch Fahrsicherheitstrainings.
Bei der BG Verkehr versicherte Unternehmen können bis zum 15. Oktober 2017 einen Antrag inklusive Konzept, Gefährdungsbeurteilung und Finanzierungsbedarf einreichen. Die Höhe der Fördersumme legt ein Expertengremium nach Bewertung des Konzeptes fest.
Quelle/Text: BG Verkehr, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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