Für die Gefährdungsbeurteilung müssen Nadelstichverletzungen anonymisiert dokumentieret und auswertet werden. Ein Online-Analysebogen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unterstützt dabei.
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 schreibt die anonymisierte Dokumentation und Auswertung von
Nadelstichverletzungen im Berufsalltag für die Gefährdungsbeurteilung vor. Unterstützung bietet der Online-Analysebogen zu Arbeitsunfällen mit Blutkontakt der BGW. Die anonymisierten Daten dienen der Präventionsforschung. »Wer den Fragebogen nach einem Arbeitsunfall mit Blutkontakt ausfüllt, trägt also auch dazu bei, dass wir bestmöglich zur Vorbeugung beraten können«, sagt Dr. Johanna Stranzinger von der BGW.
Eine aktuelle Auswertung von rund 300 Analysebögen verschiedener Einrichtungen des Gesundheitsdienstes zeigt:
Unfälle mit Blutkontakt ereignen sich bei diversen Tätigkeiten. Zwei Bereiche stellten sich bei den analysierten Fällen als Schwerpunkt heraus: einerseits invasive Tätigkeiten wie beispielsweise Blutentnahmen, Injektionen und Insulingaben (35 %), andererseits die Entsorgung einschließlich Aufräumen, Müllentsorgung und Bettenaufbereitung (32 %). »Als Unfallursachen wurden besonders häufig Bewegungen von Patientinnen und Patienten, sowie eigene Unachtsamkeit genannt«, berichtet Stranzinger. Gefolgt werde dies von Problemen mit dem Abwurfbehälter sowie Stress und Zeitdruck. Darüber hinaus habe die jüngste Datenanalyse bestätigt, dass es auch beim Einsatz von Sicherheitsgeräten auf den richtigen Umgang mit dem jeweiligen Gerät ankommt – einschließlich der sicheren Entsorgung.
Der Online-Analysebogen der BGW zu Unfällen mit Blutkontakt ist als langfristiges Angebot angelegt. Er fragt anonymisiert die Tätigkeit, die Arbeitsdauer und Pausen, das verwendete Instrument, die Ursache der Verletzungen und Schutzmaßnahmen zur Verhinderung weiterer Unfälle ab. Der Bogen sollte immer dann ausfüllen werden, wenn sich ein Arbeitsunfall mit Blutkontakt ereignet hat. Dazu zählen
Schnitt- und Stichverletzungen sowie wenn Fremdblut ins Auge, auf Schleimhäute oder in offenen Wunden gelangt ist.
Quelle/Text: BGW, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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